Betreff
Antrag der CDU-Fraktion auf Erarbeitung einer Ortsgestaltungssatzung für Edewecht,
Bericht der Verwaltung
Vorlage
2017/FB III/2538
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Offen


Sachdarstellung:

Von Seiten der CDU-Fraktion ist der Antrag gestellt worden, dass die Verwaltung im Bauausschuss die Machbarkeit sowie Vor- und Nachteile einer Ortsgestaltungssatzung vorstellen solle. Der Antrag ist als Anlage Nr. 1 beigefügt und wird in der Sitzung von der CDU-Fraktion näher erläutert.

 

Weil der Bauausschuss sich bereits vor einigen Jahren in seiner Sitzung am 02.12.2013 mit der Thematik einer Ortsgestaltungssatzung beschäftigt und die Angelegenheit an die Fraktionen verwiesen hat, wird der damals erreichte Sachstand wie folgt beschrieben:

 

Seinerzeit wurden den Ausschussmitgliedern durch Herrn Dipl.-Ing. Diedrich Janssen vom Planungsbüro NWP, Oldenburg, anhand einer sehr umfassenden und detaillierten Darstellung die Voraussetzungen für die Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, die hierbei zu empfehlende Systematik bei der Erarbeitung der Grundlagen für eine derartige Satzung sowie der denkbare und sinnvolle Regelungsinhalte für eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung erläutert. Auf die entsprechende Sitzungsvorlage 2013/FB III/1464 wird verwiesen.

 

Die o.g. Darstellung des Büros NWP, seinerzeit mit dem Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am 03.12.2013 versandt, ist als Anlage Nr. 2 dieser Berichtsvorlage nochmals beigefügt.

 

Fazit der damaligen Erörterung war die Erkenntnis, dass der Erlass einer rechtssicheren Gestaltungssatzung zunächst eine intensive Auseinandersetzung mit der vorhandenen Bebauung, also der Analyse des Ortsbildes voraussetze, um hieraus insbesondere Siedlungsstrukturen, Gebäudetypen und Gestaltqualitäten ableiten zu können, da gestalterische Regelungen für Neu-, Um-, oder Ersatzbauten sich hieraus ableiten lassen können müssen.

 

Mit dieser Erkenntnis wurde die Angelegenheit zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. Der entsprechende Protokollauszug zu der oben zitierten Vorlage liegt als Anlage Nr. 3 bei.

 

Es wäre somit zu entscheiden, ob nunmehr in die Erarbeitung der erforderlichen Grundlagen für eine umfassende Ortsgestaltungssatzung (inkl. Erhaltungssatzung) eingestiegen werden sollte. Hierbei wäre zu beachten, dass, wie in der damaligen Beratung sowie auch im Antrag der CDU-Fraktion ausgeführt, angestrebt werden sollte, Regelungen einer derartigen Satzung mit den Interessen von Stadtplanung, Eigentümern, Gewerbetreibenden und Investoren möglichst in Einklang zu bringen. Da die Erarbeitung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung mit einem umfangreichen planerischen Aufwand verbunden ist, wäre in jedem Falle ein externes Planungsbüro zu beauftragen.

 

Da der Aspekt der Ortsgestaltung auch in der Dorfentwicklung angesiedelt ist, wird vorgeschlagen, sich diesen Prozess zu Nutze zu machen und über den Dorfentwicklungsplan für die Dorfregion Edewecht-West dieses Thema aufzugreifen. Dies böte auch die Möglichkeit,  die Ausarbeitung der Satzung inklusive der damit in Zusammenhang stehenden Planungskosten als geförderte Maßnahme der Dorfentwicklung durchzuführen. Darüber hinaus könnten über die Einbindung in den Dorfentwicklungsprozess auch Anreize bei den Grundstückseigentümern geschaffen werden, konkrete Maßnahmen an den Gebäuden durchzuführen, die dann dem Grunde nach auch über die Dorfentwicklung gefördert werden könnten.  


Beschlussvorschlag:

Ist in der Sitzung zu erarbeiten.


Anlagen:

-       Antrag der CDU-Fraktion

-       Präsentation zu Erhaltungs- und Gestaltungssatzung

-       Protokollauszug