Betreff
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97 an der Hafenstraße in Jeddeloh II, Antragsteller: Firma ES-Betonfertigteilwerk
Vorlage
2009/IV/334
Aktenzeichen
IV Ka/Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung soll für den Bebauungsplan Nr. 97 eine 1. Änderung durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Vorentwurfes die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planung zu unterrichten sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.


Sachdarstellung:

Die Firma ES-Betonfertigteilwerk plant auf ihrem Betriebsgelände an der Hafenstraße in Jeddeloh II, eine weitere Fertigungshalle mit einer Grundfläche von 3.000 qm zu errichten. Der vorgesehene Standort der Halle liegt in einem Bereich des dort geltenden Bebauungsplanes Nr. 97, der als nicht überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen ist. Aus diesem Grunde ist das Vorhaben derzeit nicht genehmigungsfähig. Die Firma ES-Betonfertigteilwerk beantragt daher die Änderung des Bebauungsplanes. Der entsprechende Antrag mit einer Betriebsbeschreibung zur neuen Fertigungshalle und einem Übersichtsplan ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 97 wurde Mitte der neunziger Jahre aufgestellt. Hintergrund hierfür war seinerzeit die Teilung des ehemaligen Betonwerkes ESB in zwei Betriebe für Betonfertigung und für Betonfertigteile sowie in diesem Zusammenhang die Errichtung einer weiteren Beton-Mischanlage und der Bau einer Werksstraße. Im Zusammenhang mit diesen Vorhaben wurden die Belange der angrenzenden Wohnsiedlung „Am Hafen“ sehr sorgfältig abgewogen. So wurde in dem Bebauungsplan Nr. 97 aus Gründen der Lärmvorsorge die Errichtung eine Lärmschutzwalles vorgesehen, der später auch gebaut worden ist. Der Abstand der jetzt geplanten Fertigungshalle beträgt zum nächst gelegenen Wohnhaus in der Wohnsiedlung „Am Hafen“ ca. 210 m. Im Verfahren für eine Änderung des Bebauungsplanes wird zu prüfen zu sein, ob das damalige Lärmgutachten überarbeitet werden muss.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Antrag zu folgen und das Verfahren für eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97 zu beschließen.


Anlagen:

- Antrag mit Betriebsbeschreibung und Übersichtsplan