Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches in der
zurzeit geltenden Fassung soll für den Bebauungsplan Nr. 97 eine 1. Änderung
durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines
entsprechenden Vorentwurfes die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die
Planung zu unterrichten sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs.
1 BauGB von der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf
den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Sachdarstellung:
Die Firma ES-Betonfertigteilwerk plant auf ihrem
Betriebsgelände an der Hafenstraße in Jeddeloh II, eine weitere Fertigungshalle
mit einer Grundfläche von 3.000 qm zu errichten. Der vorgesehene Standort der
Halle liegt in einem Bereich des dort geltenden Bebauungsplanes Nr. 97, der als
nicht überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen ist. Aus diesem Grunde ist das
Vorhaben derzeit nicht genehmigungsfähig. Die Firma ES-Betonfertigteilwerk
beantragt daher die Änderung des Bebauungsplanes. Der entsprechende Antrag mit
einer Betriebsbeschreibung zur neuen Fertigungshalle und einem Übersichtsplan
ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Der Bebauungsplan Nr. 97 wurde Mitte der neunziger Jahre
aufgestellt. Hintergrund hierfür war seinerzeit die Teilung des ehemaligen
Betonwerkes ESB in zwei Betriebe für Betonfertigung und für Betonfertigteile
sowie in diesem Zusammenhang die Errichtung einer weiteren Beton-Mischanlage
und der Bau einer Werksstraße. Im Zusammenhang mit diesen Vorhaben wurden die
Belange der angrenzenden Wohnsiedlung „Am Hafen“ sehr sorgfältig abgewogen. So
wurde in dem Bebauungsplan Nr. 97 aus Gründen der Lärmvorsorge die Errichtung
eine Lärmschutzwalles vorgesehen, der später auch gebaut worden ist. Der
Abstand der jetzt geplanten Fertigungshalle beträgt zum nächst gelegenen
Wohnhaus in der Wohnsiedlung „Am Hafen“ ca. 210 m. Im Verfahren für eine
Änderung des Bebauungsplanes wird zu prüfen zu sein, ob das damalige
Lärmgutachten überarbeitet werden muss.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Antrag zu
folgen und das Verfahren für eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97 zu
beschließen.
Anlagen:
- Antrag mit Betriebsbeschreibung und Übersichtsplan