Beschlussvorschlag:
- Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB eine 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 für die
Erweiterung der zulässigen Verkaufsfläche des Verbrauchermarktes auf max.
1.400 qm, zur Zulassung einer Bankfiliale mit 160 qm und einer
Aktionsfläche mit 15 qm unter gleichzeitiger Streichung der bisher
zulässigen Nutzungen Tagesküche, Schreibwaren und Postannahme sowie
Reisebüro durchgeführt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage eines entsprechenden Entwurfes die Öffentlichkeit sowie die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der
Planung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB zu beteiligen.
Sachdarstellung:
Von Herrn Dirk Bruns ist beabsichtigt, den Markant-Markt in Friedrichsfehn umzubauen und in diesem Zusammenhang eine Bankfiliale der OLB mit einer Grundfläche von 160 qm sowie eine Aktionsfläche von 15 qm für den Verkauf von Pizza, Döner, Berliner u.ä. einzurichten. Ein hierauf gerichteter Bauantrag wurde bereits eingereicht. Hierüber wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 16.03.2009 berichtet.
Der maßgebliche Bebauungsplan Nr. 128, 2. Änderung, setzt für diesen Bereich ein sonstiges Sondergebiet für den Einzelhandel fest, in dem neben dem Verbrauchermarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.300 qm die Nutzungen:
- Backwaren mit 50 qm Verkaufsfläche
- Schreibwaren und Postannahme mit 100 qm
- Blumen mit 150 qm
- Tagesküche mit 100 qm
- Reisebüro mit 50 qm
zulässig sind.
Die nun beabsichtigte Einrichtung
einer Bankfiliale und der Aktionsfläche sind somit nicht von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes gedeckt. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplanes
notwendig. Eine weitere Änderung des Bebauungsplanes ist erforderlich durch die
zwischenzeitlich erfolgte Umgestaltung eines früher für die Anlieferung und
Lagerung von Waren genutzten Gebäudeteiles mit ca. 80 qm Grundfläche an der
Ostseite des Marktes. Hier war bislang vorgesehen, einen Imbiss (Tagesküche)
einzurichten. Diese Planung ist nach Aussage von Herrn Bruns entfallen. Dafür
wurde in dem alten Lager ein Getränkeverkauf mit Kistenware eingerichtet. Nach
Feststellung der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises ist dieses mit einer Erweiterung
der Verkaufsfläche gleich zu setzen. Dadurch wird die im Bebauungsplan Nr. 128
festgelegte zulässige Verkaufsfläche von 1.300 qm überschritten. Die Verwaltung
schlägt vor, im Rahmen der jetzt anstehenden Änderung des Bebauungsplanes auch
die zulässige Verkaufsfläche für den Verbrauchermarkt auf nunmehr 1.400 qm zu
erhöhen. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Ammerland bestehen aus
raumordnerischer Sicht gegen eine solche Änderung keine Bedenken. Die Änderung
des Bebauungsplanes kann im vereinfachten Verfahren erfolgen. Die entsprechende
textliche Festsetzung zu den zulässigen Nutzungen sollte wie folgt lauten:
„Im sonstigen Sondergebiet für den Einzelhandel gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind neben der Nutzung für Verbrauchermärkte bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 1.400 qm sonstige Einzelhandelsbetriebe nur mit einem Sortiment der nachfolgend aufgeführten Liste und Verkaufsfläche zulässig: · Backwaren mit einer maximalen Verkaufsfläche von 50 qm · Blumen mit einer maximalen Verkaufsfläche von 150 qm, insgesamt maximal 200 qm. Außerdem sind zulässig Bankdienstleistungen mit einer maximalen Betriebsfläche von 160 qm sowie Aktionsflächen für Pizza, Döner, Berliner u.ä. mit 15 qm.“ |
Die Zulässigkeit einer
Tagesküche, für Schreibwaren und Postannahme sowie eines Reisebüros entfallen
zu Gunsten der Vergrößerung der Verkaufsfläche des Verbrauchermarktes, der
Bankfiliale und der Aktionsfläche.