Beschlussvorschlag:
- Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den in der Anlage Nr. der Niederschrift über die Sitzung des
Bauausschusses am 05.05.2009 gekennzeichneten Bereich eine 76. Änderung
des Flächennutzungsplanes durchgeführt und der Bebauungsplan Nr. 160
aufgestellt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage eines entsprechenden Vorentwurfes die Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB über die Planung zu unterrichten sowie die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung zu
unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für den im
Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Ammerland als
„Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ überplanten Bereich des
Plangebietes beim Landkreis Ammerland einen Antrag auf Abweichung von den
Zielen der Raumordnung zu stellen.
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 09.12.2008 hat der Verwaltungsausschuss seinerzeit beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 im Bereich des Hansaweges in Husbäke (Fa. Griendtsveen) zunächst nicht weiterzuführen und die Verwaltung damit beauftragt, statt dessen weitere Gespräche mit der Fa. Griendtsveen insbesondere hinsichtlich der Anlegung des geplanten Torflagerplatzes westlich der ehemaligen Werkssiedlung und der Sanierung der Anliegerstraße zu führen.
Neben diesen Gesprächen, die mittlerweile mit der Fa. Griendtsveen geführt wurden, haben am 13.01.2009 und am 26.03.2009 Besprechungen mit den Anliegern der ehemaligen Werkssiedlung stattgefunden. Über das Ergebnis der Anliegerbesprechung vom 13.01.2009 wurde bereits durch Bericht der Bürgermeisterin im Verwaltungsausschuss am 19.01.2009 informiert. Der Vermerk zur Anliegerversammlung am 26.03.2009 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Als Ergebnis dieser Gespräche kann nunmehr ein Planungskonzept vorgelegt werden, das die in der Versammlung vom 26.03.2009 gemeinsam mit den Anliegern besprochenen Inhalte abbildet (vgl. Anlage Nr. 3 zum Protokoll der Anliegerbesprechung).
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, nunmehr die für dieses Vorhaben erforderlichen Bauleitplanungen einzuleiten und die entsprechenden Aufstellungs-beschlüsse zu fassen. Die Geltungsbereiche der Planungen können den ebenfalls beigefügten Plänen entnommen werden.
Wie bereits in der Sitzung des Bauausschusses am
07.10.2008 erläutert, ist aus raumordnerischer Sicht die Durchführung eines
Zielabweichungsverfahrens für den südlichen Teilbereich des geplanten östlichen
Torflagerplatzes (Breite etwa 30 m) erforderlich, der im Regionalen Raumordnungsprogramm
des Landkreises Ammerland als „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“
ausgewiesen ist (siehe Übersichtsplan). Es wird daher weiterhin vorgeschlagen, die
Verwaltung zu beauftragen, beim Landkreis Ammerland einen entsprechenden Antrag
auf Zielabweichung von den Darstellungen
des Regionalen Raumordnungsprogramms zu stellen.
Anlagen:
- Vermerk zur Anliegerversammlung am 26.03.2009
- Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes
- Übersichtsplan „Vorranggebiet Natur und Landschaft“