Betreff
Bebauungsplan Nr. 163 östlich der Brüderstraße in Friedrichsfehn hier: Erarbeitung des Auslegungsbeschlusses
Vorlage
2009/IV/325
Aktenzeichen
IV Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 163 wird um die nördlich an das bisherige Plangebiet angrenzenden Flächen erweitert, so dass der Geltungsbereich den in der Anlage Nr.   der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses am 05.05.2009 dargestellten Bereich umfasst.

 

  1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 163 wird einschließlich der Begründung und Umweltbericht zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

  1. Die Auslegung ist gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.

Sachdarstellung:

In seiner Sitzung am 09.12.2008 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 163 beschlossen. Zwischenzeitlich hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 20.02.2009 bis 27.03.2009 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen von behördlicher sowie privater Seite sind dieser Beschlussvorlage zusammen mit den zu den Anregungen und Hinweisen erarbeiteten Behandlungsvorschlägen als Anlage beigefügt. In der Sitzung wird die Behandlung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise von Herrn Dipl.-Ing. Lux im Einzelnen erläutert werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde seinerzeit lediglich für einen südlichen Teilbereich des ursprünglich vorgesehenen gesamten östlichen Bereiches der Brüderstraße gefasst, da sich im Rahmen der durchgeführten Anliegerbefragung keine einhellige Bereitschaft zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ergeben hatte. Inzwischen hat sich die Interessenlage allerdings so verändert, dass nunmehr alle Anlieger östlich der Brüderstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes wünschen. Entsprechende schriftliche Äußerungen einschließlich der Zusicherungen, die bei Durchführung der Planung anfallenden Kosten anteilig zu übernehmen, liegen der Verwaltung vor.

 

Aufgrund des Verfahrensstandes (die förmliche Auslegung der Bauleitplanung hat noch nicht stattgefunden) besteht die Möglichkeit, das Plangebiet aufgrund der geänderten Interessenlage um den bisher ausgesparten nördlichen Bereich zu erweitern. Der Geltungsbereich des erweiterten Plangebietes kann der als Anlage beigefügten Darstellung entnommen werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Geltungsbereich entsprechend zu erweitern und unter Berücksichtigung der ausgearbeiteten Behandlungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweisen dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:


Anlagen:

-          Anregungen und Hinweise von privater Seite und von Seite der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Behandlungsvorschläge

 

-          Geltungsbereich des erweiterten Plangebietes