Beschlussvorschlag:
Die
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 wird festgestellt.
Der
Bürgermeisterin wird hinsichtlich der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007
gemäß § 101 NGO Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
Aufgrund der Vorschrift des § 100 Abs. 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung werden als Anlage
a) der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2007,
b) der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ammerland über die Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Edewecht für das Haushaltsjahr 2007
und
c) die Stellungnahme der Gemeinde Edewecht zu dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes.
Das Rechnungsprüfungsamt hat auf Seite 30 des Prüfungsberichtes in der Schlussbetrachtung ausgesagt, dass sich keine Anhaltspunkte ergeben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin sprechen.
Der Wirtschafts- und Haushaltsausschuss wird daher gebeten, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:
Anlagen:
●Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2007
●Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ammerland über die Prüfung
der Jahresrechnung der Gemeinde Edewecht für das Haushaltsjahr 2007
●Stellungnahme der Gemeinde Edewecht zum
Prüfungsbericht