Betreff
Einbau einer Linksabbiegespur im Einmündungsbereich "L 828 Friedrichsfehner Straße / Roter Steinweg" in Friedrichsfehn
Vorlage
2009/IV/294
Aktenzeichen
IV Ka/W
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Ist in der Sitzung zu erarbeiten, wenn die Frage der Kostenbeteiligung für die Gemeinde Edewecht geklärt ist.


Sachdarstellung:

Die Nds. Landesstraßenbaubehörde plant, im Frühjahr dieses Jahres die L 828 Friedrichsfehner Straße auf der Strecke von Friedrichsfehn nach Wildenloh zu sanieren. Im Zuge dieser Sanierung soll im Bereich der Einmündung in den Roten Steinweg eine Linksabbiegespur gebaut werden. Derzeit befindet sich dort eine so genannte Linksabbiegehilfe.

 

Die Anlegung einer Linksabbiegespur im betreffenden Bereich war bereits im Jahr 2003 Thema in Beratungen der Gremien der Gemeinde. Seinerzeit hatten der Ortsverein Friedrichsfehn und eine Bürgerinitiative aus dem Friedrichsfehner Bereich einen entsprechenden Ausbau gefordert. Adressaten waren die Gemeinde, der Landkreis und die Landesstraßenbaubehörde. Von der Gemeinde wurde die Initiative mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 06.10.2003 unterstützt. In der Stellungnahme vom 16.04.2004 zu der Forderung der Linksabbiegehilfe wurde vom Landkreis mitgeteilt, dass „sich alle Beteiligten einig darüber sind, dass die Einrichtung eines Linksabbiegestreifens als äußerst sinnvoll einzustufen ist“. Das (damals noch bestehende) Straßenbauamt hatte seinerzeit bekannt gegeben, dass in den nächsten Jahren die Erneuerung der L 828 anstehen würde. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte es bei der im Jahre 1992 eingerichteten Linksabbiegehilfe verbleiben, da sich dadurch die vorher unbefriedigende Verkehrssituation entspannt habe und der Bereich nicht als Unfallhäufungsstelle einzustufen sei.

 

Es ist vorgesehen, die von der Landesstraßenbaubehörde jetzt erarbeitete Planung in der Sitzung vorzustellen. Im Gespräch ist eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an den Kosten für die Linksabbiegespur. Grundsätzlich ist die Gemeinde zur Beteiligung an den Kosten verpflichtet, wenn der Rote Steinweg zu mindestens 20 % am gesamten Verkehrsaufkommen beteiligt ist. Auf Wunsch der Verwaltung wurde inzwischen eine aktuelle Zählung veranlasst. Ergebnis ist, dass der Anteil des Roten Steinweges bei nur 16 % liegt. Hieraus kann keine Zahlungsverpflichtung für die Gemeinde abgeleitet werden. Andererseits verweist die Landesstraßenbaubehörde nunmehr darauf, dass im Zusammenhang mit der Baumaßnahme zwei Bushaltestellen verlegt werden müssen und außerdem eine Überquerungshilfe für Fußgänger und Radfahrer angelegt werden soll.  Dabei würde es sich anbieten, die Bushaltestelle an der Nordseite der Landesstraße behindertengerecht herzustellen. Wegen der besonderen örtlichen Gegebenheiten, der hinter der Bushaltestelle verlaufende Radweg liegt deutlich tiefer, sind erhebliche bauliche Maßnahmen, u. a. die Höherlegung des Radweges erforderlich.   Die Mehrkosten hierfür habe die Gemeinde zu tragen.

 

Es ist vorgesehen, die Frage der Kostentragung in den nächsten Tagen mit der Landesstraßenbaubehörde zu erörtern. Über das Ergebnis wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.


Finanzierung:

Ggfs. sind notwendige Finanzierungsmittel in den Haushalt für das Jahr 2009 einzuplanen.