Betreff
HRS Edewecht Antrag auf Einstellung eines/einer Sozialpädagogen/Sozialpädagogin für die Präventions- und Kriseninterventionsarbeit Gast: Schulleiterin Jutta Klages
Vorlage
2009/I/281
Aktenzeichen
I - 03.03.2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Klärung der Position der Landesschulbehörde zur aufgezeigten Problematik Kontakt mit dem Landkreis Ammerland aufzunehmen, um eine landkreisweite, einheitliche Lösung bezüglich einer pädagogischen Präventions- und Kriseninterventionsarbeit an Schulen, auch hinsichtlich der Kostenlast, zu erzielen.


Sachdarstellung:

Die HRS Edewecht beantragt mit Schreiben vom 20.01.2009 die Einstellung eines/einer Sozialpädagogen/Sozialpädagogin für die Präventions- und Kriseninterventionsarbeit in der Schule. Die Schule verweist darauf, dass die Zahl und Qualität von Verhaltensauffälligkeiten bei den Schüler/innen steigt. Hierzu wird auf die Erläuterungen im Antrag vom 20.01.09 und den dazugehörenden Anlagen verwiesen.

 

Die Schule weist darauf hin, dass andere Gemeinden und Städte dazu übergegangen sind, für schulische Sozialarbeit sozialpädagogische Fachkräfte einzustellen. Als Beispiel sei hier die Stadt Westerstede angeführt.

 

Im niedersächsischen Schulwesen gibt es eine zweigeteilte Zuständigkeit für Schulen. Die kommunalen Körperschaften (Gemeinden/Landkreise) halten das notwendige öffentliche Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vor und finanzieren diese. Das Land hat die persönlichen Kosten für die Lehrkräfte, die pädagogischen Mitarbeiter/innen sowie das Betreuungspersonal zu tragen.

 

Die Gemeinde Edewecht hat daher den Antrag der HRS Edewecht zuständigkeitshalber an die Landesschulbehörde weitergeleitet und um eine Stellungnahme gebeten. Eine Antwort liegt der Gemeinde Edewecht bislang noch nicht vor.

 

Unabhängig von der formalrechtlichen Unzuständigkeit des Schulträgers ist die bestehende Problematik an der HRS Edewecht nicht von der Hand zu weisen. Die geschilderten Verhaltensauffälligkeiten der Schüler/innen sind jedoch kein alleiniges Edewechter Problem, sondern betreffen alle Schulformen und alle Gemeinden gleichermaßen.

 

Vor diesem Hintergrund sollte versucht werden, eine landkreiseinheitliche Regelung, insbesondere mit Blick auf die Kostenregelung, zu erzielen. Der Landkreis Ammerland setzt sich nach Abschluss des Projektes „Abschlussquote erhöhen – Berufsfähigkeit steigern“ beispielsweise auch dafür ein, dass dieses Projekt an allen sechs Hauptschulen, zumindest aber an drei Hauptschulstandorten, jeweils für zwei Hauptschulen, weitergeführt wird. Der Landkreis Ammerland wird die hierfür erforderlichen zusätzlichen Personalmittel für die sozialpädagogischen Fachkräfte tragen. Ein ähnliches Modell oder eine Kombination sollte für die aufgezeigte Thematik der Präventionsarbeit landkreisweit angestrebt werden.


Anlagen:

Schreiben der HRS Edewecht v. 20.01.2009 nebst 2 Anlagen