Betreff
Städtebauförderung im Rahmen des Programms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" hier: Beschluss zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen
Vorlage
2009/IV/280
Aktenzeichen
IV Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:.

Für das in der Anlage zu der Beschlussvorlage für die Sitzung des Bauausschusses am 10.03.2009 gekennzeichnete Gebiet im Ortszentrum von Edewecht sind vorbereitende Untersuchungen im Sinne von § 141 Abs. 3 des Baugesetzbuches durchzuführen.

Die Anlage mit der Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Sachdarstellung:

In diesem Jahr soll, wie bereits beraten wurde, der Antrag gestellt werden, in das Städtebauprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen zu werden. Der entsprechende Auftrag für die Ausarbeitung einer antragsfähigen Planung zur Anmeldung zu diesem Programm wurde vom Verwaltungsausschuss am 17.02.2009 an die Firma BauBeCon vergeben. Die in diesem Auftrag enthaltenen Fachplanungsleistungen (Stadtentwicklungskonzept, vorbereitende Untersuchungen etc.) werden durch die Firma NWP, Oldenburg, ausgeführt. 

 

Zur Vorbereitung der Antragstellung hat im Rathaus bereits ein Gespräch mit den Büros BauBeCon und NWP stattgefunden. Hierbei wurde ein Ablaufplan für die Antragstellung bis zum 01.06.2009 für das Programmjahr 2010 erarbeitet. Danach muss bis zum 01.06.2009 ein Beschluss über die Absicht der Gemeinde Edewecht, in einem abgegrenzten Gebiet Sanierungsmaßnahmen vornehmen zu wollen und die Bereitschaft, den auf die Gemeinde entfallenden Kostenanteil zu tragen, vorliegen. Außerdem sind bis zur Antragstellung ein Stadtentwicklungskonzept zu erarbeiten  sowie vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, die eine grundsätzliche Beschreibung der geplanten Sanierungsmaßnahmen sowie eine grobe Kostenschätzung für die geplanten Maßnahmen umfassen müssen. Außerdem sind im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen bis zum 01.06.2009 eine einleitende Bürgerbeteiligung und eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen, die sich allerdings in diesem Stadium der Antragstellung darauf beschränkt, grundsätzlich über die Absicht der Gemeinde Edewecht zu informieren, in das Städtebauprogramm aufgenommen zu werden. Hierzu ist hinsichtlich der Bürgerbeteiligung eine Informationsveranstaltung ausreichend, in der über das Verfahren, die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes und die Möglichkeiten der Förderung bei Aufnahme in das Programm informiert wird. Daneben sollte außerdem mit dem Landkreis Ammerland frühzeitig ein Informations- und Abstimmungsgespräch über die Absicht der Gemeinde geführt werden. Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen wird dann durch Ratsbeschluss zu bestätigen sein.

 

Aufgrund des engen Zeitplans wurde folgender Ablauf festgelegt:

 

  • Bauausschuss am 10. März 2009:

Beschlussvorschlag über den Verwaltungsausschuss an den Rat zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB mit Gebietsabgrenzung. Der Beschluss des Rates erfolgt am 17.03.2009.

 

·          Bürgerbeteiligung am 24. März 2009

Informationsveranstaltung hinsichtlich des Verfahrens, der Gebietsabgrenzung und der Fördermöglichkeiten.

 

·           Bauausschuss am 21. April 2009

      Beschlussvorschlag über den Verwaltungsausschuss an den Rat hinsichtlich              der Billigung des Ergebnisses der vorbereitenden Untersuchungen,  zur    

      Durchführung der Sanierung und zur Bereitschaft der Gemeinde, den durch

     Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel des Landes nicht gedeckten

     Teil der Ausgaben (ein Drittel) für die Finanzierung der Maßnahmen  

     aufzubringen.

 

Den abschließenden Beschluss hierüber hätte nach Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss am 12. Mai 2009 der Rat in seiner Sitzung am 23. Juni 2009 zu fassen. Der Ratsbeschluss wäre somit an die Bewilligungsbehörde nachzureichen, da die Antragsfrist am 01. Juni 2009 endet.

 

  • Einreichung des Antrages bis zum 01. Juni 2009

 

 

 

Der Stand der Planungen mit der Darstellung erster Ergebnisse aus einer Bestandsaufnahme und die für die vorbereitenden Untersuchungen noch durchzuführenden Arbeiten werden in der Sitzung von den Planungsbüros erläutert werden. Zur Begründung der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen können an dieser Stelle bereits folgende Gesichtspunkte genannt werden:

 

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Substanz- und Gestaltmängel an einer Anzahl Ortsbild prägender und/ oder gewerblich genutzter Gebäude.

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Die Gestalt- und Aufenthaltsqualitäten in den Frei- und Straßenräumen der Ortsmitte entsprechen nicht den Anforderungen an einem attraktiven Hauptgeschäftsbereich und minimieren die Standortqualität des zentralen Versorgungsbereiches.

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Im Hauptgeschäftsbereich ist kein kontinuierlicher Geschäftsbesatz vorhanden, erhebliche Strukturdefizite mindern die Standortqualität.

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Leerstehende Geschäftsgebäude und nicht oder minder genutzte Grundstücke in der Ortsmitte beeinträchtigen den zentralen Versorgungsbereich.

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Ein professionelles City-Management fehlt bzw. ist unzureichend.

 

Mit den vorstehend beschriebenen städtebaulichen Missständen im betreffenden Gebiet kann die grundsätzliche Sanierungsbedürftigkeit hinreichend beschrieben werden.

 

Abschließend wird empfohlen, im ersten Schritt folgenden Beschlussvorschlag an den Rat über den Verwaltungsausschuss zu fassen: 


Anlage:

Übersichtsplan mit Geltungsbereich