Beschlussvorschlag:
Es wird um Entscheidung gebeten, ob das Einvernehmen zu
dem Torfabbau einschließlich der Herstellung der Flachwasserzone erteilt werden
soll. Der entsprechende Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss ist in
der Sitzung zu formulieren.
Sachdarstellung:
Zur Lage des Geländes und zum bisherigen Diskussionsstand
wird zunächst auf die Beschlussvorlage für die Sitzung des Ausschusses für
Landwirtschaft und Umweltschutz am 08.12.2008 und auf die daraufhin erfolgten
Beratungen in diesem Ausschuss und im anschließenden Verwaltungsausschuss am
09.12.2008 verwiesen. Seinerzeit wurde festgelegt, dass zur weiteren Beratung
in den Gremien Unterlagen über die Abflachung des Böschungsbereiches (einschl.
Nachweis der Böschungssicherung) und über das Abbauverfahren (einschl.
Darstellung der Abfuhrwege) vorzulegen sind. Des Weiteren sollte vor Ort eine
Besichtigung des geplanten Abbaugeländes erfolgen. Zum letzteren wird darauf
hingewiesen, dass am Sitzungstage die Möglichkeit besteht, das Gelände um 15.30
Uhr zu besichtigen. Das vom Antragsteller mit der Planung des Bodenabbaues
beauftragte Ingenieurbüro Ingwa, Oldenburg, wird vor Ort sein. Treffpunkt:
Roter Steinweg/Ecke privater Erschließungsweg nördlich des Sees.
Inzwischen hat der Antragsteller den Torfabbauantrag
komplettiert einschließlich des wasserrechtlichen Antrages für die Herstellung
der Flachwasserzone, die selbst wiederum eine Ausgleichsmaßnahme für die
Verlängerung der Abbaugenehmigung darstellt. Die Unterlagen sind dieser
Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt (ohne die im Schreiben des Ing.-büros
Schmitz und Beilke angesprochenen umfangreichen Standsicherheitsnachweise). Das
Planungsbüro Ingwa wird die Anträge in der Sitzung erläutern.
In dieser Sache hat Anfang dieses Jahres ein Gespräch mit
Landrat Bensberg und Frau Hinrichs als Leiterin der unteren Naturschutzbehörde
stattgefunden. Der Landkreis hat dabei darauf hingewiesen, dass bei einer
Ortsbesichtigung am 10.12.2008 festgestellt worden ist, dass nach dem ersten
Abbruch einer ca. ½ ha großen Fläche infolge des Sandabbaues Holt im Jahre 1999
weitere größere Böschungsstücke, zum Teil mit Bäumen bewachsen, abgebrochen
sein müssen und nun im See liegen. Weitere Teile der Torfböschung drohen durch
vorhandene große Risse in den See abzurutschen. Im Bereich der Bucht verläuft
ein armdicker Riss in mehreren Metern Entfernung parallel zum Seeufer. Auch
hier ist ein größerer Böschungsabbruch nicht auszuschließen. Die Verantwortung
bzw. die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Eigentümer. Nach Abschluss des
Bodenabbaues sei die untere Wasserbehörde des Landkreises für dieses Gewässer
nicht mehr zuständig, so dass die Gemeinde im Rahmen ihrer Aufgabe zur
allgemeinen Gefahrenabwehr den Eigentümer auf seine Verantwortung bzw.
Verkehrssicherungspflicht hinweisen müsse. Nichts desto trotz habe der
Landkreis diese fachliche Einschätzung des Gefahrenzustandes an den Eigentümer
in mehreren Gesprächen und Telefonaten weiter gegeben. Als eine Möglichkeit zur
Beseitigung der Gefahrenstelle werde vom Eigentümer die Durchführung des
Torfabbaues mit der Anlegung der Flachwasserzone gesehen. Die Bemühungen des
Eigentümers, die Gefahrenstelle auf diesem Wege zu beseitigen, würden von der
unteren Wasserbehörde des Landkreises begrüßt.
In dem Gespräch mit dem Landkreis wurde der Gemeinde
deutlich gemacht, dass auch bei Rücknahme des Torfabbauantrages die Notwendigkeit
bestehen bleibt, die Abbruchkante entsprechend zu sichern und die Gefährdung in
diesem Bereich zu beseitigen. Mit einer wie auch immer gearteten Abflachung des
Ufers müsse also allein aus Gründen der Böschungssicherung gerechnet werden.
Der Eigentümer stehe auch unabhängig vom Torfabbau in der Pflicht, hier
entsprechende Gefahrenabwehrmaßnahmen zu ergreifen, gerade wenn das Gelände
durch die Erschließung der geplanten Bebauung und den geplanten Wanderweg
wieder zugänglich wird.
Die Ausführungen des Landkreises hat die Verwaltung
inzwischen zum Anlass genommen, ihrerseits die Firma Roter Steinweg GmbH &
Co. KG auf die Gefahrensituation hinzuweisen und eine Einzäunung als geringstes
Mittel der Gefahrenabwehr zur Sicherung der Böschung anzuregen, da zu erwarten
ist, dass Personen das Gelände trotz der derzeitigen Absperrungen am Roten
Steinweg und an der B 401 betreten werden. Die Firma Roter Steinweg hat
wiederum in einer Antwort zu diesem Schreiben darauf hingewiesen, dass
derzeitige Eigentümerin der Fläche noch die Fa. zu Jeddeloh sei. Man habe sich
aber im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstückes, zu dem der Besitzübergang
noch offen sei, weil dieser wiederum von der Verlängerung der
Torfabbaugenehmigung abhängig sei, bereit erklärt, die Ufersicherung im Bereich
der Böschung in Verbindung mit dem Torfabbau zu übernehmen. Bedingung für die
Zusage war aber die Planung der Firma, den auf dem Holtgelände zur
Uferabflachung eingesetzten Langarmbagger direkt im Anschluss an die
Baumaßnahme für die Sicherung des Böschungsbruches an der Ostseite zu
verwenden. Der Einsatz dieses Baggers mit einem Gewicht von ca. 50 Tonnen würde
jedoch die Entfernung des Torfes und die Herrichtung von entsprechenden
Fahrwegen voraus setzen. Eine separate Sicherung der Böschung (also ohne
Torfabbau) könne und werde die Firma Roter Steinweg nicht durchführen, solange
sie nicht Eigentümerin der Fläche sei.
Festzuhalten an dieser Stelle verbleibt, dass zur Zeit für
die Sicherung der Böschung die derzeitige Eigentümerin, die Firma zu Jeddeloh,
verantwortlich ist.
Im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zum
Torfabbau hat mittlerweile die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur
Nachfolgenutzung eingereicht, der dieser Beschlussvorlage als weitere Anlage
beigefügt ist. Nach den von der Firma Roter Steinweg eingereichten
Antragsunterlagen ist vorgesehen, die eigentliche Torfabbaufläche künftig
landwirtschaftlich zu nutzen, die südliche Teilfläche des Grundstückes zur
Größe von 14.450 qm der Sukzession zu überlassen und die Flachwasserzone
einschließlich des Uferbereiches abzuzäunen.
Anlagen:
- Torfabbauantrag
- Wasserrechtliche Genehmigung
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen