Betreff
Verlängerung der Genehmigung für den Abbau von Torf auf den Flurstücken 148/15 und 148/16 der Flur 28 in Friedrichsfehn (östlich des Holtsees)
Vorlage
2009/IV/270
Aktenzeichen
IV Ka/Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es wird um Entscheidung gebeten, ob das Einvernehmen zu dem Torfabbau einschließlich der Herstellung der Flachwasserzone erteilt werden soll. Der entsprechende Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss ist in der Sitzung zu formulieren.


Sachdarstellung:

Zur Lage des Geländes und zum bisherigen Diskussionsstand wird zunächst auf die Beschlussvorlage für die Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz am 08.12.2008 und auf die daraufhin erfolgten Beratungen in diesem Ausschuss und im anschließenden Verwaltungsausschuss am 09.12.2008 verwiesen. Seinerzeit wurde festgelegt, dass zur weiteren Beratung in den Gremien Unterlagen über die Abflachung des Böschungsbereiches (einschl. Nachweis der Böschungssicherung) und über das Abbauverfahren (einschl. Darstellung der Abfuhrwege) vorzulegen sind. Des Weiteren sollte vor Ort eine Besichtigung des geplanten Abbaugeländes erfolgen. Zum letzteren wird darauf hingewiesen, dass am Sitzungstage die Möglichkeit besteht, das Gelände um 15.30 Uhr zu besichtigen. Das vom Antragsteller mit der Planung des Bodenabbaues beauftragte Ingenieurbüro Ingwa, Oldenburg, wird vor Ort sein. Treffpunkt: Roter Steinweg/Ecke privater Erschließungsweg nördlich des Sees.

 

Inzwischen hat der Antragsteller den Torfabbauantrag komplettiert einschließlich des wasserrechtlichen Antrages für die Herstellung der Flachwasserzone, die selbst wiederum eine Ausgleichsmaßnahme für die Verlängerung der Abbaugenehmigung darstellt. Die Unterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt (ohne die im Schreiben des Ing.-büros Schmitz und Beilke angesprochenen umfangreichen Standsicherheitsnachweise). Das Planungsbüro Ingwa wird die Anträge in der Sitzung erläutern.

 

In dieser Sache hat Anfang dieses Jahres ein Gespräch mit Landrat Bensberg und Frau Hinrichs als Leiterin der unteren Naturschutzbehörde stattgefunden. Der Landkreis hat dabei darauf hingewiesen, dass bei einer Ortsbesichtigung am 10.12.2008 festgestellt worden ist, dass nach dem ersten Abbruch einer ca. ½ ha großen Fläche infolge des Sandabbaues Holt im Jahre 1999 weitere größere Böschungsstücke, zum Teil mit Bäumen bewachsen, abgebrochen sein müssen und nun im See liegen. Weitere Teile der Torfböschung drohen durch vorhandene große Risse in den See abzurutschen. Im Bereich der Bucht verläuft ein armdicker Riss in mehreren Metern Entfernung parallel zum Seeufer. Auch hier ist ein größerer Böschungsabbruch nicht auszuschließen. Die Verantwortung bzw. die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Eigentümer. Nach Abschluss des Bodenabbaues sei die untere Wasserbehörde des Landkreises für dieses Gewässer nicht mehr zuständig, so dass die Gemeinde im Rahmen ihrer Aufgabe zur allgemeinen Gefahrenabwehr den Eigentümer auf seine Verantwortung bzw. Verkehrssicherungspflicht hinweisen müsse. Nichts desto trotz habe der Landkreis diese fachliche Einschätzung des Gefahrenzustandes an den Eigentümer in mehreren Gesprächen und Telefonaten weiter gegeben. Als eine Möglichkeit zur Beseitigung der Gefahrenstelle werde vom Eigentümer die Durchführung des Torfabbaues mit der Anlegung der Flachwasserzone gesehen. Die Bemühungen des Eigentümers, die Gefahrenstelle auf diesem Wege zu beseitigen, würden von der unteren Wasserbehörde des Landkreises begrüßt.

 

In dem Gespräch mit dem Landkreis wurde der Gemeinde deutlich gemacht, dass auch bei Rücknahme des Torfabbauantrages die Notwendigkeit bestehen bleibt, die Abbruchkante entsprechend zu sichern und die Gefährdung in diesem Bereich zu beseitigen. Mit einer wie auch immer gearteten Abflachung des Ufers müsse also allein aus Gründen der Böschungssicherung gerechnet werden. Der Eigentümer stehe auch unabhängig vom Torfabbau in der Pflicht, hier entsprechende Gefahrenabwehrmaßnahmen zu ergreifen, gerade wenn das Gelände durch die Erschließung der geplanten Bebauung und den geplanten Wanderweg wieder zugänglich wird.

 

Die Ausführungen des Landkreises hat die Verwaltung inzwischen zum Anlass genommen, ihrerseits die Firma Roter Steinweg GmbH & Co. KG auf die Gefahrensituation hinzuweisen und eine Einzäunung als geringstes Mittel der Gefahrenabwehr zur Sicherung der Böschung anzuregen, da zu erwarten ist, dass Personen das Gelände trotz der derzeitigen Absperrungen am Roten Steinweg und an der B 401 betreten werden. Die Firma Roter Steinweg hat wiederum in einer Antwort zu diesem Schreiben darauf hingewiesen, dass derzeitige Eigentümerin der Fläche noch die Fa. zu Jeddeloh sei. Man habe sich aber im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstückes, zu dem der Besitzübergang noch offen sei, weil dieser wiederum von der Verlängerung der Torfabbaugenehmigung abhängig sei, bereit erklärt, die Ufersicherung im Bereich der Böschung in Verbindung mit dem Torfabbau zu übernehmen. Bedingung für die Zusage war aber die Planung der Firma, den auf dem Holtgelände zur Uferabflachung eingesetzten Langarmbagger direkt im Anschluss an die Baumaßnahme für die Sicherung des Böschungsbruches an der Ostseite zu verwenden. Der Einsatz dieses Baggers mit einem Gewicht von ca. 50 Tonnen würde jedoch die Entfernung des Torfes und die Herrichtung von entsprechenden Fahrwegen voraus setzen. Eine separate Sicherung der Böschung (also ohne Torfabbau) könne und werde die Firma Roter Steinweg nicht durchführen, solange sie nicht Eigentümerin der Fläche sei.

 

Festzuhalten an dieser Stelle verbleibt, dass zur Zeit für die Sicherung der Böschung die derzeitige Eigentümerin, die Firma zu Jeddeloh, verantwortlich ist.

 

Im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zum Torfabbau hat mittlerweile die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur Nachfolgenutzung eingereicht, der dieser Beschlussvorlage als weitere Anlage beigefügt ist. Nach den von der Firma Roter Steinweg eingereichten Antragsunterlagen ist vorgesehen, die eigentliche Torfabbaufläche künftig landwirtschaftlich zu nutzen, die südliche Teilfläche des Grundstückes zur Größe von 14.450 qm der Sukzession zu überlassen und die Flachwasserzone einschließlich des Uferbereiches abzuzäunen.


Anlagen:

-          Torfabbauantrag

-          Wasserrechtliche Genehmigung

-          Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen