Betreff
Voranfrage der Firma Harald Hertema, Kayhauserfeld, für den Abbau von Weißtorf auf dem Grundstück Flurstück 50/2 der Flur 21 in Kleefeld, Alpenrosenstraße
Vorlage
2014/FB III/1553
Aktenzeichen
FB III - Ka/Bd-Sch
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die Firma Hertema, Kayhauserfeld, hat eine Voranfrage eingereicht, um prüfen zu lassen, ob auf der rückwärtigen Fläche des Grundstückes Flurstück 50/2 der Flur 21 Weißtorf abgebaut werden kann. Das Grundstück liegt im Außenbereich des Gemeindegebietes an der Gemeindestraße „Alpenrosenstraße“ in Kleefeld. Eigentümer des Grundstückes ist Herr Otto Blendermann.

 

Der Torfbauabbau soll bis zu einer Tiefe von 0,80 m im Sodenstechverfahren erfolgen. Das betreffende Grundstück ist insgesamt 15,5487 ha groß – vgl. auch  anliegenden Übersichtsplan –. Die geplante Abbaugröße beträgt ca. 13 ha.  Insgesamt sollen ca. 100.000 m³ Torf abgebaut werden. Die Hofstelle bleibt erhalten. Die Firma Hertema möchte mit dem Torfabbau bereits 2015 beginnen. Insgesamt soll die Abbauzeit 12 Jahre betragen. Nach Rücksprache mit Herrn Hertema soll nach dem Torfabbau voraussichtlich im Jahr 2027 eine extensive Grünlandnutzung erfolgen.

 

Die Abbaufläche ist im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) nicht als Vorranggebiet für die Sicherung des Rohstoffes Torf überplant. Diese fehlende Ausweisung im RROP hat jedoch keinen Einfluss auf die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Zur Erläuterung: Die Darstellung im RROP als Vorranggebiet dient ausschließlich der Sicherung des Rohstoffes Torf und schützt die Flächen vor anderweitigen Planungen anderer Planungsträger wie zum Beispiel der Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung. Bei dem Abbau von Torf im Außenbereich handelt es sich grundsätzlich um eine privilegierte Nutzung im Sinne des § 35 BauGB. Dieser ist dann genehmigungsfähig, wenn dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegen gehalten werden können. Dieses ist bei der vorliegenden Anfrage der Fall.

 

Der Torf soll mit Traktoren und Anhänger über die Alpenrosenstraße in Richtung Portsloger Damm abgefahren werden. Die Alpenrosenstraße ist auf 5 to. gewichtsbeschränkt. Wie in vielen vergleichbaren Fällen müsste mit der Firma Hertema bezüglich der Nutzung der Straße eine Vereinbarung getroffen werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zu der vorliegenden Voranfrage das Einvernehmen zu erteilen.


Beschlussvorschlag:

Zu der Voranfrage der Firma Harald Hertema, Kayhauserfeld, auf Abbau von Weißtorf auf dem Grundstück 50/2 der Flur 21 wird das Einvernehmen erteilt.


Anlagen:

- Übersichtsplan