Betreff
Erstellung einer Straßenbeleuchtung am Roten Steinweg in Friedrichsfehn
(zwischen L 828 und Ziegelweg)
Vorlage
2014/FB III/1548
Aktenzeichen
FB III Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für die Maßnahme stehen derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Es sollte  versucht werden, die erforderlichen Haushaltsmittel im Nachtrag zum Haushalt 2014  zur Verfügung zu stellen. Ist dieses nicht möglich, sollte die Maßnahme für das Haushaltsjahr 2015 eingeplant werden.


Sachdarstellung:

Bereits Ende der 90iger Jahre wurde im Zusammenhang mit dem Ausbau des Roten Steinweges auf kompletter Länge der damaligen Ausbaustrecke zwischen der Landesstraße und dem Ziegelweg ein Kabel für eine spätere Nachrüstung mit einer Straßenbeleuchtung mitverlegt. Auf der Strecke vom Ziegelweg bis zur B 401 befinden sich bereits Straßenleuchten.

 

Die Erstellung einer Straßenbeleuchtung ist grundsätzlich erschließungskostenpflichtig, d. h. die Herstellungskosten sind zumindest zum Teil von den Eigentümern der an die Straße angrenzenden Grundstücke mitzufinanzieren. Bislang war es ständige Praxis der Gemeinde, Straßenleuchten dann nachzurüsten, wenn dieses von allen Anliegern gewünscht wird. Diese notwendige Einigkeit unter den Anliegern des Roten Steinweges konnte trotz mehrmaliger Anläufe bis heute nicht erreicht werden.

 

In Anbetracht der Bedeutung des Roten Steinweges für den allgemeinen Straßenverkehr, hierbei betroffen auch viele Kinder und Jugendliche, die als Radfahrer zur Schule verkehren, wurde aus der Mitte des Rates angeregt, am Roten Steinweg von der bisherigen Praxis abzuweichen und seitens der Gemeinde die Herstellung der Straßenbeleuchtung zu beschließen.  Als Grundlage für diese Entscheidung wurden inzwischen die Kosten ermittelt. Diese Kosten werden sich auf rund 47.200,- € belaufen. Berücksichtigt sind hierbei 37 Straßenleuchten (Modell Hella Park LED) auf gesamter Länge zwischen der Landesstraße und dem Ziegelweg sowie  die vorfinanzierten Kosten für das Kabel.

 

Die Baumaßnahme hat nach den Beitragssatzungen der Gemeinde Edewecht eine Beitragspflicht der Anlieger zur Folge. Nach der Straßenausbaubeitragssatzung richtet sich der Kostenanteil der Anlieger an dem beitragsfähigen Aufwand (=Herstellungskosten) nach der Verkehrsbedeutung der Straße. Dieser beträgt

a)

wenn die Straße überwiegend dem Anliegerverkehr dient  75 %

b)

wenn die Straße starkem innerörtlichen Verkehr dient  50 % und

 

c)

wenn die Straße überwiegend dem Durchgangsverkehr dient  40 %.

 

Für den Roten Steinweg kann festgestellt werden, dass die Straße überwiegend dem Durchgangsverkehr dient. Nach einer aktuellen Verkehrszählung liegt die Verkehrsbelastung an Wochentagen bei etwa 2.000 Fahrzeugen. Demnach ergäbe sich bei einem Kostenanteil von 40 % eine Beitragsleistung der Anlieger von insgesamt  rund 19.000,00 €.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, am Roten Steinweg zwischen der Landesstraße und dem Ziegelweg eine Straßenbeleuchtung zu installieren. Die Beitragspflicht für die Anlieger ergibt sich kraft Straßenausbaubeitragssatzung.


Beschlussvorschlag:

Am Roten Steinweg in Friedrichsfehn ist auf der Strecke zwischen der Landesstraße und dem Ziegelweg eine Straßenbeleuchtung herzustellen, und zwar nach  Einplanung entsprechender Mittel im Haushalt der Gemeinde. Es ist anzustreben, diese Haushaltsmittel im Nachtrag für das Jahr 2014 zur Verfügung zu stellen.


Anlagen:

Übersichtsplan