Betreff
Förderung der Edewechter Windmühlen
Mühlen Deeken und Kaptein in Westerscheps
Vorlage
2014/FB II/1535
Aktenzeichen
FB II - 24.02.2014
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Förderungen sind in bekannter Höhe für das Haushaltjahr 2014 eingeplant und ausgezahlt worden. Die notwendigen Finanzmittel für die Gewährung eines höheren Zuschusses für die Mühlen Deeken und Kaptein wären sodann bei den Haushaltsplanungen 2015 in Höhe von derzeit rd. 4.000 Euro zu berücksichtigen, sofern dem Verwaltungsvorschlag gefolgt werden sollte.


Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht gewährt für die Mühlen Deeken und Kaptein in Westerscheps bislang einen jährlichen Zuschuss in Höhe von insgesamt 3.067,75 €. Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der damaligen Euroumstellung und belief sich vorher auf 6.000,00 DM. Im Jahr 2014 wurden 1.076,75 € an die Familie Kaptein und 1.991,00 € an die Familie Deeken ausgezahlt. Hiervon werden die Gebäude-Feuerversicherungen und kleinere Reparaturen usw. bezahlt. Der Unterschied in der Zuschusshöhe ergibt sich aus der bestehenden Gebäude-Feuerversicherung, die bei der Mühle Deeken mit aktuell 1.278,79 € pro Jahr wesentlich höher liegt, als bei der Mühle Kaptein, die im Vergleich bei nur 364,55 € pro Jahr liegt. Der Restbetrag in Höhe von 1.424,41 € wurde zu gleichen Teilen auf die Mühlenbetreiber umgelegt, so dass beide Familien noch einmal 712,20 € erhielten.

Verwaltungsseitig wird zukünftig eine andere Verfahrensweise angestrebt. Gegen Vorlage der Beitragsrechnung der Gebäude-Feuerversicherung soll der Versicherungsbeitrag weiterhin in voller Höhe ausgezahlt werden. Weiterhin sollen beiden Familien pauschal jeweils 1.000 € für kleinere Reparaturen und Anschaffungen zur Verfügung gestellt werden.


Beschlussvorschlag:

Zur Förderung des Erhaltes der Edewechter Windmühlen der Familien Kaptein und Deeken werden die notwendigen Gebäude-Feuerversicherungen der Mühlen von der Gemeinde Edewecht in tatsächlicher Höhe bezuschusst. Daneben wird ein pauschaler Zuschuss für Reparaturen und Anschaffungen von jährlich 1.000 Euro an die Betreiberfamilien gewährt. Die notwendigen Finanzmittel werden ab dem Haushaltsjahr 2015 ff. eingeplant werden.