hier: Änderung der Marktfestsetzung
Finanzierung:
Die Satzungsänderung hat keine finanziellen Auswirkungen.
Sachdarstellung:
Grundsätzlich betreibt die
Nach der derzeitigen Festsetzung des Landkreises Ammerland finden die Märkte jeweils am zweiten Sonnabend, Sonntag und Montag im Mai und im September jeweils eine Woche vor dem Oldenburger Kramermarkt auf dem Marktplatz in Edewecht statt.
Die klassischen Jahrmärkte haben
sich im Laufe der letzten Jahre mehr und mehr überholt. Von diesem Trend ist
nicht nur die
Jedoch zeigte sich im Laufe der letzten Jahre, dass die Bereitschaft von Geschäften und Vereinen immer weiter zurückging, sich aktiv an der Ausgestaltung der Frühlingssause zu beteiligen. Die Planungsphase der Frühlingssause 2013 scheiterte fast daran, dass die Gemeindeverwaltung teilweise nur noch mit zwei Mitorganisatoren am Tisch saß.
Bekanntlich fand vor dem Wochenende der Frühlingssause 2013 zur Einweihung des neuen Marktplatzes die Edewechter Marktpartie statt. Organisatoren der Marktpartie unterstützten in 2013 bereits die Frühlingssause.
Diese neue Planungsgruppe schließt sich derzeit zu einem eigenen Verein zusammen „Veranstaltungsforum Edewecht e.V.“ und möchte zukünftig Veranstaltungen für verschiedene Zielgruppen anbieten. So hat das „Veranstaltungsforum“ bereits ein neues Konzept für die Frühlingssause entwickelt. Hierzu wird in dieser Sitzung gesondert vorgetragen. Die Gemeindeverwaltung hat zusammen mit dem „Veranstaltungsforum“ Vertretern des Oldenburger Schaustellerverbandes das neue Konzept zur Frühlingssause vorgestellt. Diese werden sich ebenfalls in das Projekt einbringen. Weiterhin wurden die Schausteller gebeten, das Thema Edewechter Herbstmarkt in ihren Reihen zu diskutieren.
An dieses neue Konzept muss nunmehr die Marktfestsetzung des Landkreises Ammerland angepasst werden, folgende Punkte sind neu festzulegen:
- Der Frühjahrsmarkt findet jeweils Sonnabend und Sonntag am dritten Wochenende im Mai statt.
- Der Frühjahrsmarkt findet auf dem gesamten Marktplatz einschließlich der Parkflächen Richtung Schützenhof und Rossmann sowie auf der Rathausstraße (Hauptkreuzung Oldenburger Straße bis Auffahrt Rathaus sowie Teilstück „Am neuen Markt“ bis Kreuzung Bahnhofstraße) statt.
Das neue Veranstaltungskonzept konzentriert sich auf Samstag und Sonntag. Schon allein die Inanspruchnahme der geplanten Flächen lässt es nicht zu, diese Flächen auch an einem Wochentag zu blockieren. Ab Montagmorgen muss der Schulwegverkehr (Stichwort: Gymnasium) wieder gesichert sein. Weiterhin kann aus vergangenen Jahren berichtet werden, dass von verschiedenen Schaustellern der Wunsch geäußert wurde, den Marktmontag abzuschaffen, da sich der Montag aufgrund der wenigen Besucher nicht mehr rechnete.
Wenn die Änderung der
Marktfestsetzung vorliegt, ist im nächsten Schritt die Satzung der
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, gemäß § 69 b Abs. 3 der
Gewerbeordnung beim Landkreis Ammerland die Änderung der Marktfestsetzung zu
beantragen.
Der Entwurf der 1. Änderung
zur Satzung der
Anlagen:
1. Änderung zur Satzung der