Betreff
Edewechter Frühjahrsmarkt
hier: Änderung der Marktfestsetzung
Vorlage
2014/FB II/1531
Aktenzeichen
FB II - 24.02.2014
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Satzungsänderung hat keine finanziellen Auswirkungen.


Sachdarstellung:

Grundsätzlich betreibt die Gemeinde Edewecht den Frühjahrsmarkt und den Herbstmarkt als öffentliche Einrichtungen nach der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Abhaltung von Jahrmärkten. Es handelt sich um Jahrmärkte im Sinne von § 68 Abs. 2 Gewerbeordnung. Für diese Märkte gelten die vom Landkreis Ammerland nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzten Markttage, Öffnungszeiten und Marktplätze.

 

Nach der derzeitigen Festsetzung des Landkreises Ammerland finden die Märkte jeweils am zweiten Sonnabend, Sonntag und Montag im Mai und im September jeweils eine Woche vor dem Oldenburger Kramermarkt auf dem Marktplatz in Edewecht statt.

 

Die klassischen Jahrmärkte haben sich im Laufe der letzten Jahre mehr und mehr überholt. Von diesem Trend ist nicht nur die Gemeinde Edewecht betroffen. Bereits vor ca. 10 Jahren waren wir in Edewecht schon einmal an dem Punkt, wo es notwendig wurde die Edewechter Märkte zu beleben. Im Jahre 2004 führte die Gemeinde Edewecht gemeinsam mit dem Aktivkreis Handel & Handwerk Edewecht e.V. eine Bürgerbefragung durch. Im Ergebnis haben sich aus dieser Bürgerbefragung heraus drei Arbeitskreise gebildet, und zwar der Arbeitskreis Veranstaltungen, der Arbeitskreis Wirtschaft sowie der Arbeitskreis Ortsentwicklung/Verkehr/Freizeit. Mitglieder des Arbeitskreises Veranstaltungsplanung wurden Geschäftsleute, Privatpersonen, Aktivkreismitglieder sowie die Gemeindeverwaltung. Der Arbeitskreis Veranstaltungen hat sich zum Ziel gesetzt, die traditionellen Veranstaltungen in Edewecht zu beleben. Im Vordergrund stehen sollte dabei vor allem das WIR – Gefühl zu stärken, d.h. das Miteinander der Edewechter, aber auch das Miteinander mit den umliegenden Bauerschaften zu fördern. Insbesondere galt es, die Edewechter Märkte als zentrale Feste für die Gemeinde Edewecht, den Frühjahrsmarkt und den Herbstmarkt wieder attraktiver zu machen. Im Jahre 2005 wurde aus dem Arbeitskreis heraus das „Große Edewechter Herbstvergnügen“ veranstaltet. Für die folgenden Jahre entschlossen sich die Verantwortlichen dann, jeweils den Frühjahrsmarkt mit einem Straßenfest zu verbinden, entstanden ist die „Edewechter Frühlingssause“.

 

Jedoch zeigte sich im Laufe der letzten Jahre, dass die Bereitschaft von Geschäften und Vereinen immer weiter zurückging, sich aktiv an der Ausgestaltung der Frühlingssause zu beteiligen. Die Planungsphase der Frühlingssause 2013 scheiterte fast daran, dass die Gemeindeverwaltung teilweise nur noch mit zwei Mitorganisatoren am Tisch saß.

 

Bekanntlich fand vor dem Wochenende der Frühlingssause 2013 zur Einweihung des neuen Marktplatzes die Edewechter Marktpartie statt. Organisatoren der Marktpartie unterstützten in 2013 bereits die Frühlingssause.

 

Diese neue Planungsgruppe schließt sich derzeit zu einem eigenen Verein zusammen „Veranstaltungsforum Edewecht e.V.“ und möchte zukünftig Veranstaltungen für verschiedene Zielgruppen anbieten. So hat das „Veranstaltungsforum“ bereits ein neues Konzept für die Frühlingssause entwickelt. Hierzu wird in dieser Sitzung gesondert vorgetragen. Die Gemeindeverwaltung hat zusammen mit dem „Veranstaltungsforum“ Vertretern des Oldenburger Schaustellerverbandes das neue Konzept zur Frühlingssause vorgestellt. Diese werden sich ebenfalls in das Projekt einbringen. Weiterhin wurden die Schausteller gebeten, das Thema Edewechter Herbstmarkt in ihren Reihen zu diskutieren.

 

An dieses neue Konzept muss nunmehr die Marktfestsetzung des Landkreises Ammerland angepasst werden, folgende Punkte sind neu festzulegen:

  • Der Frühjahrsmarkt findet jeweils Sonnabend und Sonntag am dritten Wochenende im Mai statt.
  • Der Frühjahrsmarkt findet auf dem gesamten Marktplatz einschließlich der Parkflächen Richtung Schützenhof und Rossmann sowie auf der Rathausstraße (Hauptkreuzung Oldenburger Straße bis Auffahrt Rathaus sowie Teilstück „Am neuen Markt“ bis Kreuzung Bahnhofstraße) statt.

 

Das neue Veranstaltungskonzept konzentriert sich auf Samstag und Sonntag. Schon allein die Inanspruchnahme der geplanten Flächen lässt es nicht zu, diese Flächen auch an einem Wochentag zu blockieren. Ab Montagmorgen muss der Schulwegverkehr (Stichwort: Gymnasium) wieder gesichert sein. Weiterhin kann aus vergangenen Jahren berichtet werden, dass von verschiedenen Schaustellern der Wunsch geäußert wurde, den Marktmontag abzuschaffen, da sich der Montag aufgrund der wenigen Besucher nicht mehr rechnete.

 

Wenn die Änderung der Marktfestsetzung vorliegt, ist im nächsten Schritt die Satzung der Gemeinde Edewecht über die Abhaltung von Jahrmärkten den Änderungen anzupassen. Ein Entwurf der 1. Änderung zur Satzung der Gemeinde Edewecht über die Abhaltung von Jahrmärkten ist dieser Beschlussvorlage in der Anlage beigefügt.        


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 69 b Abs. 3  der Gewerbeordnung beim Landkreis Ammerland die Änderung der Marktfestsetzung zu beantragen.

Der Entwurf der 1. Änderung zur Satzung der Gemeinde Edewecht über die Abhaltung von Jahrmärkten wird in der vorgelegten Form beschlossen.


Anlagen:

1. Änderung zur Satzung der Gemeinde Edewecht über die Abhaltung von Jahrmärkten