Beschlussvorschlag:
Die Steuerhebesätze für das
Haushaltsjahr 2009 betragen |
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a) Grundsteuer A |
280 v. H. |
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b) Grundsteuer B |
280 v. H. |
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c) Gewerbesteuer |
305 v. H. |
Sachdarstellung:
Die Steuerhebesätze der Gemeinde
Edewecht wurden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt:
a) für die Grundsteuern A und B
je 280 v. H.
b) für die Gewerbesteuer 305
v. H.
Dieser Beschlussvorlage ist eine
Zusammenstellung der IHK Oldenburg beigefügt, aus der die Steuerhebesätze 2008
der einzelnen Städte- und Gemeinden im Bereich des Kammerbezirks ersichtlich
sind.
In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, dass bei der Berechnung der Steuerkraft für die
Schlüsselzuweisungen des Landes im Rahmen des Finanzausgleichs für 2008 von
folgenden fiktiven Hebesätzen ausgegangen wird (90 % des gewogenen
Durchschnitts der Hebesätze für 2008 aller Gemeinden mit weniger als 100.000
Einwohner):
Anrechnung Landesdurchschnitt
a) Grundsteuer A 306 v. H. 340 v. H.
b) Grundsteuer B 315 v. H. 350 v. H.
c) Gewerbesteuer 318
v. H. 353
v. H.
Die Daten für das Haushaltsjahr 2009 sind bislang noch nicht veröffentlicht, dürften aber nur geringfügig über den vorgenannten Sätzen liegen.
Dies bedeutet, dass der Gemeinde
Edewecht mehr Steueraufkommen angerechnet wird als tatsächlich erzielt wird bzw.
im Falle einer Steuererhöhung bis an die vorgenannten fiktiven Anrechnungssätze
das Mehraufkommen vollständig bei der Gemeinde verbleiben würde.
Eine Anhebung der Steuerhebesätze um jeweils 10%-Punkte würde für die Gemeinde eine Mehreinnahme bei den Grundsteuern A und B von insgesamt rd. 84.000 € und bei der Gewerbesteuer von rd. 123.000 € bedeuten (bei einem Haushaltsansatz von z. B. 3,75 Mio. €). Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Hebesätze für das Jahr 2003 bereits um 20%-Punkte bei den Grundsteuern und um 10%-Punkte bei der Gewerbesteuer erhöht wurden, wird trotz der ungünstiger werdenden finanziellen Rahmenbedingungen insbesondere bei den Finanzausgleichsleistungen vorgeschlagen, erneut auf eine Anpassung zu verzichten.
Der Ausschuss wird gebeten, über
den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat zu
richten:
Anlagen:
Hebesätze für die Gemeindesteuern