Betreff
Festsetzung der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2009
Vorlage
2008/II/233
Aktenzeichen
II To/Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2009 betragen

 

a) Grundsteuer A

280 v. H.

 

b) Grundsteuer B

280 v. H.

 

c) Gewerbesteuer

305 v. H.

 


Sachdarstellung:

 

Die Steuerhebesätze der Gemeinde Edewecht wurden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt:

 

a) für die Grundsteuern A und B je              280 v. H.

b) für die Gewerbesteuer                                         305 v. H.

 

Dieser Beschlussvorlage ist eine Zusammenstellung der IHK Oldenburg beigefügt, aus der die Steuerhebesätze 2008 der einzelnen Städte- und Gemeinden im Bereich des Kammerbezirks ersichtlich sind.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass bei der Berechnung der Steuerkraft für die Schlüsselzuweisungen des Landes im Rahmen des Finanzausgleichs für 2008 von folgenden fiktiven Hebesätzen ausgegangen wird (90 % des gewogenen Durchschnitts der Hebesätze für 2008 aller Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner):

                                                Anrechnung                Landesdurchschnitt

a) Grundsteuer A                   306 v. H.                                 340 v. H.

b) Grundsteuer B                   315 v. H.                                 350 v. H.

c) Gewerbesteuer                 318 v. H.                                 353 v. H.

 

Die Daten für das Haushaltsjahr 2009 sind bislang noch nicht veröffentlicht, dürften aber nur geringfügig über den vorgenannten Sätzen liegen.

 

Dies bedeutet, dass der Gemeinde Edewecht mehr Steueraufkommen angerechnet wird als tatsächlich erzielt wird bzw. im Falle einer Steuererhöhung bis an die vorgenannten fiktiven Anrechnungssätze das Mehraufkommen vollständig bei der Gemeinde verbleiben würde.

 

Eine Anhebung der Steuerhebesätze um jeweils 10%-Punkte würde für die Gemeinde eine Mehreinnahme bei den Grundsteuern A und B von insgesamt rd. 84.000 € und bei der Gewerbesteuer von rd. 123.000 € bedeuten (bei einem Haushaltsansatz von z. B. 3,75 Mio. €). Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Hebesätze für das Jahr 2003 bereits um 20%-Punkte bei den Grundsteuern und um 10%-Punkte bei der Gewerbesteuer erhöht wurden, wird trotz der ungünstiger werdenden finanziellen Rahmenbedingungen insbesondere bei den Finanzausgleichsleistungen vorgeschlagen, erneut auf eine Anpassung zu verzichten.  

 

Der Ausschuss wird gebeten, über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat zu richten:


Anlagen:

 

Hebesätze für die Gemeindesteuern