Sachdarstellung:
In der Sitzung des Sport- und Kulturausschusses vom 9. Okt. 2007 ist die Verwaltung beauftragt worden, die Sanierungsbedürftigkeit der gemeindlichen Sportstätten festzustellen und ein Sanierungskonzept zu erarbeiten. Die Verwaltung hat hierzu das Architekturbüro Rolf-Peter Mrotzkowski, Oldenburg, mit der Begutachtung beauftragt. Die Begutachtungen sind in den vergangenen Monaten erfolgt.
Im Vorfeld der Sitzung des Sport- und Kulturausschusses werden am 4. und 11. Nov. Bereisungen der Sportstätten durchgeführt. Hier wird es die Gelegenheit geben, die besonderen Problempunkte der einzelnen Sportstätten in Augenschein zu nehmen.
Es wird eine fachausschussbezogene Prioritätenliste zu erarbeiten sein. Die Sportstätten weisen zum einen aufgrund ihres Alters und zum anderen aufgrund der Bausubstanzen und der zu verzeichnenden Mängel einen unterschiedlichen Sanierungsbedarf auf. Auch hier hat sich das Architekturbüro Mrotzkowski auf Kostenschätzungen für die einzelnen Sportstätten beschränkt. Genaue Kostenkalkulationen werden notwendig werden, wenn eine zeitliche Festlegung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen erfolgt ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den derzeit angegebenen Kosten um Schätzungen handelt, um für die kommenden Haushaltsjahre eine Grobeinschätzung des Finanzbedarfs entwickeln zu können.
Die Begutachtung der Sportstätten ist unter den Gesichtpunkten der baulichen und der energetischen Sanierung erfolgt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Nutzungen der Sportstätten zum Teil sehr unterschiedlich sind. So wird eine Schulsporthalle von morgens 8 Uhr bis abends 22 Uhr in der Regel von der Schule und anschließend den Sportvereinen permanent genutzt, während Umkleidegebäude in der Regel zeitlich begrenzt nachmittags und saisonal unterschiedlich genutzt werden.
Für die Bereisungen und die weiteren Beratungen werden Übersichten zu den einzelnen Sportstätten erarbeitet. Diese Übersichten enthalten die wesentlichsten Daten der Gebäude sowie den festgestellten Sanierungsbedarf einschließlich Kostenschätzungen.
Zur Orientierung wird nachfolgend eine Kurzübersicht über Sportstätten mit einer Zusammenstellung der Sanierungsbereiche je Gebäude gegeben:
1. Zweifeldhalle der
Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht
Die Zweifeldhalle am Göhlenweg ist 2006 neu gebaut worden. Das Gebäude berücksichtigt alle Aspekte der Energieeinsparverordnung, welche noch um 20 % unterschritten wird. Die Sporthalle ist behindertengerecht gebaut und wird u.a. mit erneuerbaren Energien (Solar und Erdwärme) betrieben.
Hier besteht kein Handlungsbedarf.
2. Sporthalle Osterscheps
a) Außensanierung einschl. Stahlbetonstützen 244.800 €
b) Innensanierung 257.200 €
3. Umkleidegebäude Osterscheps
a) Außensanierung 52.700 €
b) Innensanierung 191.100 €
4. Umkleidegebäude VfL
Edewecht
a) Außensanierung 203.600 €
b) Innensanierung 319.400 €
alternativ
Neubau 350 qm 474.000 €
5. MZH Breeweg
a) Bauabschnitt I Halleninnensanierung 1.137.000 €
b) Bauabschnitt II Hallenaußensanierung 698.100 €
c) Bauabschnitt III Umkleidensanierung 553.000 €
6. Turnhalle
Astrid-Lindgren-Schule
a) Außensanierung 33.700 €
b) Innensanierung 39.700 €
7. Tennishalle Edewecht
a) Hallendachsanierung 149.500 €
b) Heizung/Lüftung, Elektro 50.500 €
8. MZH Friedrichsfehn
a) Außensanierung einschließlich Stahlbetonstützen 690.200 €
b) Halleninnensanierung 890.000 €
9. Turnhalle Grundschule
Friedrichsfehn
a) Außensanierung 202.800 €
b) Innensanierung 206.700 €
10. Turnhalle Klein Scharrel
a) Außensanierung 56.400 €
b) Innensanierung 65.000 €
11. Turnhalle Jeddeloh II
a) Außensanierung 213.300 €
b) Innensanierung 334.300 €
12. Turnhalle Jeddeloh I
a) Außensanierung 238.900 €
b) Innensanierung 229.100 €
13. „Bad am Stadion“ – Freibad
einschl. ESV-Räume
Die Begutachtung des Freibades ist insbesondere hinsichtlich der Sanierung des Beckenkopfes des Schwimmerbeckens noch nicht abgeschlossen. Die Kostenschätzungen hierfür werden, sobald sie vorliegen, nachgereicht.
14. Turnhalle GS Edewecht
a) Sanierung Umkleidebereich 340.000 €
Eine Begutachtung der Sporthalle und der Gebäudehülle ist bislang noch nicht erfolgt. Der Auftrag hierfür ist erteilt worden. Die Ergebnisse werden nachgereicht werden. Die Sanierungskosten des Umkleidebereiches sind seinerzeit von Architekt Wiechmann, Bad Zwischenahn, im Zusammenhang mit dem Ausbau der Außenstelle der ALS ermittelt worden.
15. Umkleidegebäude Wildenloh
Von einer Begutachtung des Umkleidegebäudes Wildenloh ist aufgrund der Neuwertigkeit des Baus abgesehen worden. Der Neubau aus 2003 ist unter Berücksichtigung des damaligen Standards errichtet worden und bedarf daher zur Zeit keiner Überprüfung.
16. Turnhalle Husbäke
Die Turnhalle Husbäke wird in 2008 hinsichtlich der Gebäudehülle und des Sportbodens mit einem Kostenvolumen von 112.500 € saniert. Eine weitere Begutachtung des Umkleidebereiches ist bislang noch nicht erfolgt.
Die Prioritäten sollten nach der Dringlichkeit der baulich zur Substanzerhaltung notwendigen Maßnahmen, der Nutzungsintensität der Gebäude und des Sanierungsumfanges festgelegt werden. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen werden sicherlich nicht in einem Haushaltsjahr zu bewältigen sein. Auch hier wird – wie bei der Prioritätenliste „Schule“ – ein Mehrjahresprogramm zu entwickeln und jährlich fortzuschreiben sein.
Finanzierung:
Alle Schulsportstätten erhalten
eine Förderung im Rahmen des Schulbauinvestitionsprogramms des Landkreises
Ammerland. Danach würde für die Schulsporthallen der weiterführenden Schulen
die klassische Drittelfinanzierung (1/3 KSBK, 1/3 Zuschuss LK, 1/3 Eigenanteil
Gemeinde) möglich sein. Die Schulsporthallen der Grundschulen würden mit 1/3
KSBK-Darlehen und Rest Eigenanteil Gemeinde zu finanzieren sein. Alle anderen
Sportstätten, ausgenommen Tennishalle Edewecht, würden über das
Sportinvestitionsprogramm des Landkreises Ammerland förderfähig sein. Das Land
Niedersachsen hat zudem ein Sonderprogramm zur Förderung der Sanierung von
Sportanlagen in 2007 aufgelegt. Entsprechende Anträge sind bis zum 31.03.2009
zu stellen. Die Zuwendung beträgt als Regelförderung 30 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben, sofern ausreichend Haushaltsmittel des Landes zur Verfügung
stehen.