Betreff
Schülerzahlen, Stand 01.09.2008 Prognose
Vorlage
2008/I/201
Aktenzeichen
I - 03.11.08
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Im Bereich der Einschulungen gibt es in den kommenden Jahren Veränderungen, die auf eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zurückzuführen sind. Nach Artikel 1 Nr. 11 des Gesetzes zur Neuordnung  der beruflichen Grundbildung und zur Änderung anderer schulrechtlicher Bestimmungen, erhält der § 64 Abs.1 Satz 1 folgende Fassung:

 

“Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden.“

 

Diese Regelung greift aber erst mit Beginn des Schuljahres 2012/2013. Bis dahin gelten nach § 184 NSchG folgende Übergangsregelungen:

 

Abweichend von § 64 Abs. 1 Satz 1 werden schulpflichtig:

 

  1. bis zum Schuljahr 2009/2010 alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2009,

 

  1. mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Juli   2009 bis zum 31. Juli 2010,

 

  1. mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 alle Kinder, die in der Zeit vom 01. August 2010 bis zum 31. August 2011

 

das sechste Lebensjahr vollenden.“

 

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zuzüglich der Übergangsregelungen sind bereits in der vorliegenden Prognose berücksichtigt. Sie führen dazu, dass einige Kinder früher eingeschult werden als bisher. Dieses schlägt sich in höheren Schülerzahlen an den Grundschulen nieder.

 

 

 

Grundschule

Für die Grundschulen wurde eine Schülerzahlerhebung zum Stichtag 01.09.2008 durchgeführt. Die Prognosedaten beziehen sich auf die Daten aus der Einwohnermeldeamtsstatistik und beziehen sich auf die bereits tatsächlich geborenen Kinder in den jeweiligen Gemeindeteilen. Es sind keine Zuzüge oder dergleichen berücksichtigt, sondern es sind reine IST-Daten verwandt worden.

 

Hauptschule

Für die Hauptschule ist eine Prognose dahingehend erfolgt, dass die Schülerzahlen auf der Basis der IST-Daten mit einer Übergangsquote nach Klasse 4 von nunmehr 12 % ermittelt wurden. Die Übergangsquote im aktuellen Schuljahr liegt bei 13,48 % und ist damit leicht gegenüber dem Vorjahr angestiegen.

 

Realschule

Für die Realschule ist die Prognose aufgrund einer angenommenen Übergangsquote von 48 % ermittelt worden. Die aktuelle Übergangsquote liegt mit 48,69 % im erwarteten Rahmen.

 

Gymnasium

Für das Gymnasium liegt der Prognose die Annahme zu Grunde, dass eine Übergangsquote gemeindeweit von 40 % erreicht werden wird. Hier ist die Quote wieder ein wenig abgesunken, so dass sie momentan bei 37,83 % liegt.


Anlagen:

Übersicht über die Schülerzahlen