Betreff
Hauswartentschädigung für die Unterhaltung der Feuerwehrhäuser der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2008/I/182
Aktenzeichen
I - 29.09.08
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 25.08.2008 beschlossen, die Hauswartentschädigung für die Feuerwehrgerätehäuser ab 01. Januar 2009 neu zu bemessen. Neben einem Sockelbetrag von 500,00 €, werden die Hauswartentschädigungen nach Quadratmeterwerten der einzelnen Bereiche ermittelt. Pro qm stehen somit für Außenfläche 0,40 €, für Weißbereiche 4,00 €, für Schwarzbereiche 2,00 € und für die Fahrzeughalle 1,00 € zur Verfügung.

 

Für die Feuerwehrhäuser werden demnach ab 01. Januar 2009 folgende monatliche Beträge fällig.

 

            Edewecht                   308,78 € (vorher 273,03 €)

            Friedrichsfehn           140,14 € (116,06 €)

            Husbäke                     177,36 € (148,89 €)

            Jeddeloh II                  242,26 € (80,27 €)

            Osterscheps              107,12 € (97,15 €)

 

Die Neuberechnung der Entschädigung wurde aufgrund des Neubaus des Feuerwehrhauses Jeddeloh II erforderlich. Hier hat sich die Grundfläche des Areals mehr als verdoppelt. Da der Betrieb im neuen Haus bereits seit einigen Monaten läuft, wurde beschlossen der Ortsfeuerwehr Jeddeloh II einen einmaligen Pauschalbetrag in Höhe von 2.000,00 € zukommen zu lassen.

 

Die jetzt vorliegenden Bemessungszahlen ermöglichen bei jeder Änderung bei den Feuerwehrhäusern eine sofortige Anpassung der Entschädigung.

Zusätzlich wurde es erforderlich, den Feuerwehren einen verbindlichen Aufgabenkatalog für die Hauswarte zukommen zu lassen. Hierin wurde klar geregelt, welche Arbeiten in welchen Abständen zu leisten sind. Die Organisation der Arbeiten obliegt dem Ortsbrandmeister. Er kann die Arbeiten auch auf mehrere Personen verteilen. Ihm obliegt ebenfalls die Aufsicht der Arbeiten.