Betreff
Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters aus der Gemeinde Edewecht für den Behindertenbeirat des Landkreises Ammerland
Vorlage
2008/I/161
Aktenzeichen
V - 02.09.2008
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Das am 01.01.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NGGG) verpflichtet die Landkreise und kreisfreien Städte zur Einrichtung eines Beirates oder eines vergleichbaren Gremiums (§ 12 Abs. 4 NBGG). Der Landkreis Ammerland beabsichtigt, zum 01.01.2009 einen siebenköpfigen Behindertenbeirat für den Landkreis Ammerland zu bilden. Es solle jeweils ein Vertreter von jeder Gemeinde benannt werden.

 

Um Benennung einer Person für die Gemeinde Edewecht wird gebeten.