Betreff
Schulen in der Gemeinde Edewecht
Entwicklung eines Konzeptes für die Ausstattung der Schulen in Edewecht mit darstellenden Medien
Vorlage
2017/FB II/2429
Aktenzeichen
FB II - 09.05.2017
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2017 nicht eingeplant, sodass diese Mittel gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssten.


Sachdarstellung:

Bereits im Jahr 2007 wurde in der Gemeinde Edewecht ein Konzept zur Ausstattung der Edewechter Schulen mit Computern erarbeitet. Aufgrund dieses Konzeptes wird jährlich ein pauschaler Betrag in Höhe von 10.000,- € gewährt, der nach einer festgelegten Reihenfolge an die Schulen ausgezahlt wird.

 

Es wird immer deutlicher, dass im Unterricht auch der Einsatz weiterer darstellender Medien an großer Bedeutung gewinnt.

In den skandinavischen Ländern wurden bereits vor mehreren Jahren an allen Schulen die herkömmlichen Tafeln gegen interaktive Smartboards ausgetauscht. Hier werden große Erfolge verbucht, da mit darstellenden Medien der Unterricht lebendig, interessant und zeitgerecht durchgeführt werden kann.

 

Um unseren Schülern auch zukünftig einen innovativen und zeitgerechten Unterricht anbieten zu können, sollten auch die Schulen in Edewecht mit weiteren darstellenden Medien ausgestattet werden.

 

Wie aus dem Bestandsbericht der Schulen ersichtlich, gibt es aber keine einheitliche Lösung für alle Schulen, da die Bedürfnisse und auch die Lehransätze sich unterscheiden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Schulen für die Anschaffung darstellender Medien einen jährlichen Betrag in Höhe von insgesamt 20.000,- € zur Verfügung zu stellen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es nicht sinnvoll, den vollen Betrag jährlich und nach einer festen Reihenfolge an die Schulen zu verteilen, da die Bedürfnisse der einzelnen Schulen diesbezüglich variieren.

 

Die Schulen hätten die Möglichkeit, ihre Anträge bis zum 30.09. eines jeden Jahres zu stellen, damit über den Schulausschuss im Herbst eines jeden Jahres über die Vergabe der Mittel für das Folgejahr entschieden werden kann.

 

Für dieses Jahr stehen zu tätigende Maßnahmen unter einem Finanzierungsvorbehalt, da keine entsprechenden Mittel im Haushalt 2017 eingeplant sind.


Beschlussvorschlag:

Für die Anschaffung von darstellenden Medien in den Schulen der Gemeinde Edewecht sollen beginnend ab dem Jahr 2017 jährlich 20.000,- € als Grundförderung bereitgestellt werden.

Diese Grundförderung ist zweckgebunden. Die Schulen können bis zum 30.09. eines jeden Jahres Anträge auf die Bezuschussung darstellender Medien für das Folgejahr stellen.

Für das Jahr 2017 werden die Finanzmittel gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.