Betreff
Schulmaterialfonds der Gemeinde Edewecht
Erarbeitung einer Förderrichtlinie
Vorlage
2014/FB II/1518
Aktenzeichen
FB II - 10.02.2014
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Derzeit stehen keine Haushaltsmittel für die Gewährung der genannten Zuschüsse zur Verfügung. Aufgrund der Erfahrungen im Familienbüro bezüglich der Bearbeitung der Anträge zum seinerzeitigen Sonderfonds wird davon ausgegangen, dass Finanzmittel in Höhe von jährlich bis zu 5.000 Euro notwendig sein werden. Die notwendigen Finanzmittel wären, sofern bereits jetzt eine Förderung greifen soll, außerplanmäßig gem. § 117 Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz bzw. ansonsten über einen möglichen Nachtragshaushalt 2014 bereit zu stellen.


Sachdarstellung:

Bisher konnten einkommensschwache Familien, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Kinderzuschlag hatten, über den Sonderfonds des Landes Niedersachsen „Dabei sein“ pro Schuljahr für ihre schulpflichtigen Kinder u.a. Zuschüsse für die Anschaffung von Schul- und Lernmaterialien  sowie für die Finanzierung von Klassenfahrten erhalten.

 

Dieser Fonds ist jedoch mit Ablauf des Jahres 2013 ausgelaufen und wird nicht weiter fortgeführt werden.

 

Bei den zuschussberechtigten Familien handelte es sich überwiegend um Familien, deren Einkommen knapp über der Bedarfsgrenze des SGB II (Arbeitslosengeld II) und des SGB XII (Sozialhilfe) lag und die somit keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes für ihre Kinder beanspruchen konnten.

 

Gerade diesen Familien fällt es sehr schwer, neben der Bestreitung der laufenden Lebenshaltungskosten Geld anzusparen, um ihre Kinder mit den notwendigen Schulmaterialien auszustatten und Klassenfahrten zu bezahlen.

 

In den letzten Jahren sind eine Vielzahl von Anträgen über das Familienbüro der Gemeinde Edewecht an den Sonderfonds gestellt und auch bewilligt worden. Insoweit besteht in Edewecht diesbezüglich ein Bedarf.

 

Die Verwaltung ist der Meinung, dass den Kindern dieser Familien auch weiterhin geholfen werden sollte, um gewährleisten zu können, dass auch für sie eine Chancengleichheit bei der Wahrnehmung aller Bildungsangebote besteht.

 

Es wird daher vorgeschlagen, eine Richtlinie zu erlassen, auf deren Grundlage verwaltungsseits einheitlich die Höhe der zu gewährenden Zuschüsse sowie die maßgeblichen Einkommensgrenzen festgelegt und die notwendigen Haushaltsmittel beplant werden können.

 

Ein entsprechender Richtlinienentwurf ist als Anlage beigefügt.


Beschlussvorschlag:

Der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung von Schul- und Lernmaterialien sowie die Finanzierung von Tagesausflügen und Klassenfahrten

(Schulmaterialfonds) wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Die zur Finanzierung notwendigen Haushaltsmittel von 5.000 Euro sollen außerplanmäßig gem. § 117 NKomVG zur Verfügung gestellt werden.


Anlagen:

Entwurf der Richtlinie (Schulmaterialfonds)