Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178 "nördlich der Lajestraße" in Nord Edewecht II für die Zulassung von Einzel- und Doppelhäusern auf einem bisherigen Reihenhausgrundstück
Vorlage
2014/FB III/1510
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Vom Rat wurde mit Beschluss vom 30.09.2013 der Bebauungsplan Nr. 178 für die Ausweisung von Wohnbauflächen nördlich der Lajestraße als Satzung beschlossen. Für die südlichen, an die Lajestraße grenzenden Grundstücke setzt der Plan eine Bebauung mit sog. Hausgruppen fest. Ziel dieser Festsetzung war es, an dieser Stelle eine verdichtete Wohnbebauung zu etablieren. Es sollte dadurch das Angebot an kleineren Miet- oder Eigentumswohnungen gesteigert werden. Ein Auszug aus der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 178 ist als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Die Vermarktungsbemühungen für das im Bebauungsplan Nr. 178 mit WA 3 bezeichnete Grundstück haben nunmehr gezeigt, dass die Verwirklichung derartiger Vorhaben sich an dieser Stelle wirtschaftlich kaum darstellen lässt.

 

Im Sinne einer zügigen Vermarktung dieses Grundstücks sollte daher der Bebauungsplan geändert werden. Anstelle der Festsetzung von Hausgruppen sollten für dieses Grundstück die im übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 178 geltenden Festsetzungen übernommen werden. Danach wäre dann im WA 3 die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern mit einem Vollgeschoss und einer maximalen Firsthöhe von 9,5 m zulässig.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes kann im sog. beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB in textlicher Form erfolgen. Ein entsprechender Satzungsentwurf liegt als Anlage Nr. 2 bei.


Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den in der Anlage Nr.   zum Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am 11.02.2014 gekennzeichneten Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178 durchgeführt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

 


Anlagen:

-       Auszug Planzeichnung

-       Entwurf Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178