Sachdarstellung:
Nach
Auskunft der Firma Nehlsen, die in der Gemeinde Edewecht die
Fäkalschlammentsorgung durchführt, ist auch für das Jahr 2014 keine
Preisanpassung bei den Entsorgungsdienstleistungen vorgesehen. Damit können die
bisherigen Gebührensätze unverändert bleiben.
Folgende Gebührensätze gelten
somit weiterhin:
1. Gebühr für die Grundentsorgungskosten 60,00
€/Fall
2. Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge 18,00 €/m³
3. Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen
Sammelgruben
9,00 €/m³
4. Gebühr für Sonderleistungen 95,00
€/Std.
Die
als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung ergibt, dass die
Fäkalschlammentsorgungsgebühren (Gebühr für die Grundentsorgungskosten je
Entsorgungsfall und die Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge)
unverändert bleiben kann.
Die
Verwaltung schlägt vor, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende
Beschlussempfehlung zu unterbreiten:
Beschlussvorschlag:
Die
mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am
03.12.2013 übersandte Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühren zur
Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt.
Die
Gebühren bleiben unverändert.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung