Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Beseitigung von Abwasser aus den Grundstücksabwasseranlagen für das Haushaltsjahr 2014
Vorlage
2013/Stab/1481
Aktenzeichen
FB I - Hol
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Nach Auskunft der Firma Nehlsen, die in der Gemeinde Edewecht die Fäkalschlammentsorgung durchführt, ist auch für das Jahr 2014 keine Preisanpassung bei den Entsorgungsdienstleistungen vorgesehen. Damit können die bisherigen Gebührensätze unverändert bleiben.

 

Folgende Gebührensätze gelten somit weiterhin:

 

1.         Gebühr für die Grundentsorgungskosten                                                       60,00 €/Fall

2.         Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge                                   18,00 €/m³

3.         Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen

            Sammelgruben                                                                                                9,00 €/m³

4.         Gebühr für Sonderleistungen                                                                         95,00 €/Std.

 

Die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung ergibt, dass die Fäkalschlammentsorgungsgebühren (Gebühr für die Grundentsorgungskosten je Entsorgungsfall und die Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge) unverändert bleiben kann.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:


Beschlussvorschlag:

Die mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 03.12.2013 übersandte Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühren zur Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt.

 

Die Gebühren bleiben unverändert.


Anlagen:

Gebührenbedarfsberechnung