Betreff
Festsetzung der Abwassergebühr 2014
Vorlage
2013/Stab/1479
Aktenzeichen
FB I - Hol
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2014 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2014 eine Abwassergebühr in Höhe von 1,49 € je cbm. Somit ergibt sich keine Veränderung zum Vorjahr.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 30.09.2013 angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.

 

Die Kontinuität der Abwassergebührenhöhe wird begünstigt durch die weiter gestiegene Abwassermenge eines Großeinleiters und die weiterhin günstige Verzinsung für die Kapitalkosten der EWE. Die Investitionstätigkeit der EWE auf der Abwasserreinigungsanlage führt nicht in dem Maße zu Kostensteigerungen, wie zunächst prognostiziert.


Beschlussvorschlag:

Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 03.12.2013 übersandte Entwurf der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2014 wird festgestellt. Die Abwassergebühr bleibt unverändert.


Anlagen:

Gebührenbedarfsberechnung