Betreff
Weitere Sanierungsmaßnahmen bei der Mehrzweckhalle in Friedrichsfehn
Vorlage
2013/FB III/1470
Aktenzeichen
FB III Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Kosten für die komplette Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage und der Alarmierungsanlage belaufen sich nach einer Kostenschätzung des Ingenieurbüros Cordes, Oldenburg, auf rund 116.000,- € und für die Installierung einer Brandmeldeanlage auf rund 36.000,- €, insgesamt also 152.000,- €.  Zur Finanzierung könnte der noch nicht in Anspruch genommene Haushaltsrest für den 2. Bauabschnitt aus dem Jahre 2012 in Anspruch genommen werden. Hier stehen – wie oben ausgeführt – noch rund 300.000,- € zur Verfügung.


Sachdarstellung:

In den Jahren 2012/13 wurde im Rahmen eines 2. Bauabschnittes insbesondere das Dach der Mehrzweckhalle in Friedrichsfehn saniert. Die Arbeiten sind noch nicht vollständig abgeschlossen, weil sich bei der Bauabnahme durch den Landkreis als Bauaufsichtsbehörde herausgestellt hat, dass die im neuen Dach installierten Rauchabzugsanlagen zu gering dimensioniert wurden. Die Anlagen sind entsprechend nachzurüsten, was in den nächsten Wochen noch erfolgen wird. Der derzeitige Betrieb in der Sporthalle ist nicht beeinträchtigt. Allerdings wird es erforderlich werden, die Halle  wegen der Nacharbeiten für einige Tage außer Betrieb zu nehmen. Hierzu erfolgt noch eine Abstimmung mit der Schule und den örtlichen Vereinen. Des Weiteren war ursprünglich vorgesehen, im Rahmen des 2. Bauabschnittes den Trennvorhang zu erneuern. Dieses wurde nach nochmaliger Begutachtung während der Bauphase zurück gestellt, weil die hierfür erforderlichen Arbeiten im engen Zusammenhang mit der später noch zu erfolgenden Sanierung der Elektrotechnik und der Lüftung zu sehen sind. Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass die ursprünglich kalkulierten Baukosten des 2. Bauabschnitts mit derzeit rund 460.000,- € deutlich hinter dem veranschlagten Haushaltsansatz von 760.000,- € aus dem Jahr 2012 zurück geblieben sind.

 

Im Rahmen der erfolgten Bauabnahme durch den Landkreis wurde festgestellt, dass die Sicherheitsbeleuchtungsanlage und die Alarmierungsanlage, die seinerzeit im Zusammenhang mit dem Neubau der Mehrzweckhalle im Jahre 1982 installiert wurden, nicht mehr betriebssicher sind. Diese Anlagen sind zeitnah in einen betriebssicheren Zustand zu versetzen. Auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage für die Sitzung des Bauausschusses am 05.12.2011 darf an dieser Stelle erinnert werden, mit denen damals schon angekündigt wurde, dass möglicherweise die Baugenehmigungsbehörde im Baugenehmigungsverfahren zur Dachsanierung entsprechende Forderungen erheben könnte. Inzwischen wurden die Anlagen vom Ingenieurbüro Cordes, Oldenburg überprüft. Das Büro Cordes empfiehlt, die mittlerweile über 30 Jahre alten Anlagen zu erneuern, zumal notwendige Ersatzteile teilweise nicht mehr lieferbar sind. 

 

Es bietet sich zudem an, in der Mehrzweckhalle in Friedrichsfehn – vergleichbar wie vor einigen Jahren in der Mehrzweckhalle in Edewecht bereits erfolgt – eine Brandmeldeanlage zu installieren. Wie die Edewechter Mehrzweckhalle wurde die Friedrichsfehner Halle im Jahr 1982 als so genannte Versammlungsstätte genehmigt. Aufgrund der Weiterentwicklung des Versammlungsstättenrechtes ist es aber mittlerweile erforderlich, Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern (in Friedrichsfehn derzeit z. B. die Flohmärkte) gesondert und u. a. unter Brandschutzauflagen zu genehmigen. Das gleiche müsste auch für Sportveranstaltungen  mit voll besetzten Besucherrängen bei vorhandenen 220 Sitzplätzen zuzüglich der Stehplätze gelten. Bei Hinzurechnung der Sportler und Betreuer könnten sich somit bis zu 300 Personen gleichzeitig in der Halle bewegen. Diese Genehmigungspflicht würde nach Installierung einer Brandmeldeanlage entfallen. Die Verwaltung schlägt daher vor, mit der Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage und der Alarmierungsanlage gleichzeitig eine Brandmeldeanlage zu installieren.


Beschlussvorschlag:

In der Mehrzweckhalle in Friedrichsfehn sind im kommenden Jahr 2014 die Sicherheitsbeleuchtungsanlage und die Alarmierungsanlage zu erneuern. Des Weiteren ist in dieser Halle eine Brandmeldeanlage zu installieren. Die Finanzierung dieser Baumaßnahmen erfolgt aus dem Haushaltsrest des 2. Bauabschnitts zur Sanierung der Mehrzweckhalle.