Betreff
Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Jugendfeuerwehrwarte der Freiwilligen Feuerwehr
Vorlage
2013/FB II/1453
Aktenzeichen
II - 18.11.2013
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die zusätzlichen Finanzmittel sind in den Haushalten 2014 ff. bereitzustellen.


Sachdarstellung:

Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Edewecht besteht mittlerweile aus der Jugendabteilung der Ortsfeuerwehr Husbäke und der Jugendabteilung der Ortsfeuerwehr Friedrichsfehn. Beide Wehren betreiben eine aktive Jugendarbeit in den Jugendfeuerwehren. Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Edewecht wird nach den Grundsätzen über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht von dem Gemeindejugendfeuerwehrwart geleitet (siehe Anlage). Dieser ist insbesondere zuständig für: die Beratung der Ortsfeuerwehren in Angelegenheiten der Jugendabteilungen, Erledigung der laufenden Verwaltungsarbeiten, Einberufung und Leitung der Sitzungen des Gemeindejugendfeuerwehrausschusses, Leitung von gemeinsamen Veranstaltungen, Vertretung der Jugendabteilung, soweit hierfür nicht der Gemeindebrandmeister zuständig ist. Gemeindejugendfeuerwehrwart ist Hartmut Buske, deren Vertreter ist Thorsten Kowalewski, beide sind bei der Ortsfeuerwehr Husbäke.

Die Jugendabteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehr wird vom Jugendfeuerwehrwart geleitet. Dieser ist insbesondere zuständig für: die Durchführung der dienstlichen Veranstaltungen, die Aufstellung des Dienstplanes, die Führung des Mitgliederverzeichnisses und Dienstbuches, die Vorbereitung und Leitung der Mitgliederversammlungen und die Erledigung der laufenden Verwaltungsarbeiten. Jugendfeuerwehrwart der Ortsfeuerwehr Husbäke ist Thorsten Kowalewski. Jugendfeuerwehrwart der Ortsfeuerwehr Friedrichsfehn ist Hartmut Deeken.

In Anbetracht der vielfältigen und umfangreichen Aufgaben der Jugendfeuerwehrwarte regt das Gemeindekommando an, auch den Jugendfeuerwehrwarten eine Aufwandsentschädigung zu gewähren, und zwar in Höhe der Aufwandsentschädigung des Gemeindejugendfeuerwehrwartes von 32,00 € monatlich.

Auf der letzten Sachbearbeiterbesprechung auf Landkreisebene unter Leitung von Kreisbrandmeister Johann Westendorf wurde seitens der Gemeinde Edewecht dieses Thema angesprochen. Alle Ammerlandgemeinden kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass es gerechtfertigt sei, den Jugendfeuerwehrwarten die Aufwandsentschädigung in Höhe von 32,00 € zu gewähren.


Beschlussvorschlag:

Die vierte Satzungsänderung zur Satzung der Gemeinde Edewecht über die Zahlung von Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz und Fahrkosten für Ratsmitglieder und bei ehrenamtlicher Tätigkeit der Gemeindebürger vom 17.12.2001 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.


Anlagen:

(1)       Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht

(2)       Entwurf der vierten Satzungsänderung zur Satzung der Gemeinde Edewecht über die Zahlung von Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz und Fahrkosten für Ratsmitglieder und bei ehrenamtlicher Tätigkeit der Gemeindebürger