Betreff
Verrohrung des Grabens am Geh- und Radweg südlich der L 828 "Friedrichsfehner Straße" in Friedrichsfehn
Vorlage
2013/FB III/1449
Aktenzeichen
FB III Ma/En
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Im Haushaltsjahr 2014 sollte für die Maßnahme ein Betrag von 90.000,- € eingestellt werden.


Sachdarstellung:

Auf der Südseite der Friedrichsfehner Straße, im Bereich zwischen Haus-Nr. 3 und Haus-Nr. 13, befindet sich neben dem Geh- und Radweg auf einer Länge von ca. 120 m ein tiefer Graben (siehe Anlage). Aufgrund der Tiefe des Grabens, des moorigen Untergrundes und der Lage direkt an der Grabenkante treten regelmäßig Versackungen am Geh- und Radweg auf. Der schlechte Zustand des Geh- und Radweges wurde im Zuge der Bereisung des Straßen- und Wegeausschusses am 04.Juni 2013 aufgezeigt. Durch die Versackungen sind häufig Unterhaltungsarbeiten am Geh- und Radweg vorzunehmen. Die Unterhaltungslast obliegt der Gemeinde Edewecht, weil dieser Weg seinerzeit von ihr angelegt und nicht vom Land Niedersachsen in die Straßenbaulast übernommen wurde. Weiterhin ist in Teilbereichen der Geh- und Radweg zum Graben mit einem Holzgeländer gesichert, welcher sich in der Vergangenheit wiederholt zum Graben geneigt hat und neu gerichtet werden musste. Zur grundlegenden Verbesserung der Standsicherheit des Geh- und Radweges und in diesem Zusammenhang zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sollte deshalb der Straßenseitengraben verrohrt werden. Die Dimension der Grabenverrohrung muss nach überschlägigen hydraulischen Berechungen DN 600 betragen. Im Zuge der Maßnahme soll der Geh- und Radweg in Asphalt neu hergestellt werden. Die Kosten für die Maßnahme werden auf rd. 90.000,- € geschätzt.     


Beschlussvorschlag:

Entsprechend den Ausführungen in der Beschlussvorlage zur Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 19.11.2013 soll der am Geh- und Radweg an der Friedrichsfehner Straße in Friedrichsfehn verlaufende Graben verrohrt werden, und zwar vorbehaltlich der Einplanung der Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2014. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Arbeiten beschränkt auszuschreiben. 


Anlagen:

-       Übersichtsplan