Betreff
Überprüfung und Weiterentwicklung der Spielplätze der Gemeinde Edewecht
- Antrag der CDU-Fraktion vom 23.01.2017
- Antrag der SPD-Fraktion vom 23.01.2017
Vorlage
2017/FB I/2398
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Mit Datum vom 23.01.2017 hat die CDU-Fraktion beantragt, den Tagesordnungspunkt „Überprüfung der Spielplätze in der Gemeinde Edewecht“ bei der nächsten Sitzung des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses zu berücksichtigen und zu diesem TOP u. a. eine Übersicht der gemeindlichen Spielplätze und deren Ausstattung zu erstellen sowie eine Aussage zur Altersgruppe der Nutzer zu treffen.

 

Ebenfalls mit Datum vom 23.01.2017 beantragt die SPD-Fraktion:

-       eine Bestandsaufnahme aller vorhandenen Spielplätze im Gemeindegebiet

-       Prüfung der Machbarkeit und der Kosten eines Pilotprojektes: Vom Spielplatz zum Mehrgenerationenplatz

 

Beide Anträge sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Weil es übereinstimmend zunächst u. a. darum geht, den derzeitigen Bestand zu erfassen, werden beide Anträge in dieser Vorlage zusammenfassend behandelt.

 

Bestandsaufnahme

Verwaltungsseits werden die Spielplätze unterteilt in die Kategorie „Spielplätze an Kindergärten und Schulen“ mit zum Teil eingeschränkter Zugänglichkeit und „allgemeine Spielplätze“. Insgesamt bestehen im Gemeindegebiet 65 Spielplätze, davon sind 17 Spielplätze Schulen bzw. Kindergärten zugeordnet. Der Begriff Spielplatz ist in diesem Zusammenhang weit gefasst und beinhaltet bspw. auch die Spielgeräte auf dem Marktplatz in Edewecht. Eine Übersicht der Spielplätze einschl. der darauf befindlichen Spielgeräte ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

allgemeine Spielplätze

 

Anzahl:                                                          48

Durchschnittliche Anzahl Spielgeräte:    7,8

Durchschnittliche Größe:                           1.013,5 qm

 

Häufigste Ausstattungsgegenstände:

1. Schaukel               45x

2. Rutsche                 42x

3. Wackeltiere           42x

4. Sitzbänke              40x

5. Wippe                    36x

6. Reckanlage          34x

 

Spielplätze an Kindergärten und Schulen

 

Anzahl:                                                          17

Durchschnittliche Anzahl Spielgeräte     11,3

Durchschnittliche Größe                            k. A.

 

Häufigste Ausstattungsgegenstände:

1. Schaukel               16x

2. Sitzbänke              15x

3. Reckanlage          14x

4. Rutsche                 14x

5. Klettergerüst         12x

6. Sandkasten          12x

 

Zustand

Sämtliche Spielplätze der Gemeinde Edewecht sind regelmäßig zu kontrollieren. Die DIN EN 1176-7 sieht dabei folgende Prüfungsintervalle vor:

 

Visuelle Routineinspektion (wöchentlich bis täglich)

Die Sichtkontrollen dienen zur Erkennung von offensichtlichen Gefahrenquellen bspw. durch Vandalismus oder Übernutzung eines Spielplatzes. Sie sind mind. wöchentlich durchzuführen, können bei Bedarf aber auch täglich erforderlich werden.

 

Operative Inspektion (alle 1 bis 3 Monate)

Im Unterschied zur Sichtkontrolle dient die Inspektion zur Überprüfung des Betriebs, Verschleißes und der Stabilität der Geräte und soll grds. vierteljährlich durchgeführt werden. Aufgrund von Herstellerangaben für bestimmte Geräte kann der Zyklus allerdings auch kürzer sein.

 

jährliche Hauptinspektion

Bei der jährlichen Hauptinspektion ist der betriebssichere Zustand der Geräte, Fundamente und Oberflächen festzustellen. Dabei werden die Wirkung von Witterungseinflüssen, das Vorliegen von Verrottung oder Korrosion sowie jeglicher Veränderung der Anlagensicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten oder ersetzten Anlagenteilen erfasst.

 

Die Prüfungen werden derzeit durch einen externen Dienstleister durchgeführt. Sämtliche Spielgeräte befinden sich daher in einem betriebsbereiten Zustand.

 

Die Feststellung des betriebsbereiten Zustandes sagt sicherlich nichts zur Attraktivität einzelner Spielplätze aus. Verwaltungsseits wäre diese Bewertung allerdings von der jeweiligen Zielgruppe vorzunehmen und würde somit eine Festlegung dieser und in der Folge deren Einbindung in den weiteren Prozess erfordern.

 

Nutzung

Grundsätzlich sind die allgemeinen Spielplätze in ihrer Nutzung für Kinder bis 12 Jahren freigegeben. Die Nutzungszeiten liegen vormittags zwischen 08:00 – und 12:30 Uhr und nachmittags zwischen 14:30 Uhr und 19:00 Uhr. Das Mitführen von Hunden und das Befahren mit Fahrrädern, Mofas und Mopeds ist nicht gestattet, zudem gilt ein generelles Rauchverbot.

 

Hinsichtlich der Nutzung von Spielplätzen auf Schulhöfen ist eine Regelung durch die Satzung der Gemeinde Edewecht über die Benutzung gemeindeeigener Schulhöfe getroffen worden. Demnach sind die Schulhöfe nachfolgender Schulen zur Benutzung freigegeben:

 

Grundschule Edewecht, Hauptstraße 42

Edewechter Oberschule, Breeweg 42

GOBS Friedrichsfehn, Schulstraße 10 und 12

Grundschule Osterscheps

 

Gem. § 4 der Satzung stehen die Schulhöfe nebst Spielplatz nach Unterrichtsschluss bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Außerhalb des Schulbetriebs können die Schulhöfe ab 09:00 Uhr genutzt werden. Abweichend von der Altersgrenze für allgemeine Spielplätze ist die Nutzung der Schulhöfe für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre freigegeben.

 

Die Spielplätze an den Kindertagesstätten stehen der Öffentlichkeit grds. nicht zur Verfügung.

 

Mehrgenerationenplatz

Nach ersten Gesprächen mit entsprechenden Fachleuten ist festzustellen, dass es eine Universallösung, die in der Folge flächendeckend „ausgerollt“ werden könnte, voraussichtlich nicht geben wird. Eine erfolgreiche Umgestaltung wird in jedem Falle eine individuelle Betrachtung des Umfeldes erforderlich machen und eine Einbindung der Siedlungsgemeinschaft erfordern. Einem Mehrgenerationenplatz dürfte derzeit am nächsten der Dorfplatz in Friedrichsfehn kommen. Die damalige Ausstattung mit Geräten für verschiedene Altersgruppen hat rd. 60.000 € gekostet.

 

Verwaltungsseits ist vorgesehen, anhand exemplarisch ausgewählter Spielplätze in der Gemeinde in der Sitzung erste Konzeptentwürfe zu präsentieren. Es wird angeregt, die ins Auge gefassten Spielplätze (Rudolf-Kinau-Straße, Friedrichsfehn, Zum Stadion, Edewecht) im Vorfeld der Sitzung zu bereisen und in diesem Zusammenhang auch den Dorfplatz Friedrichsfehn in Augenschein zu nehmen. Es ist zudem beabsichtigt, in der Sitzung weitere Ausführungen zu möglichen Kosten zu machen.


Beschlussvorschlag:

 

Ist in der Sitzung zu erarbeiten.


Anlagen:

 

-       Antrag der CDU-Fraktion

-       Antrag der SPD-Fraktion

-       Übersicht Spielplätze allgemein

-       Übersicht Spielplätze Kindergärten und Schulen