Finanzierung:
Im Haushalt 2017 stehen für Zwecke der Lokalen Agenda 4.000,- € zur Verfügung.
Sachdarstellung:
Wie in der Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz am 27.09.2016 berichtet, legt der Ortsbürgerverein „Scheps“ e. V. im Kreuzungsbereich Holtanger Straße/Schäferstraße/Lindendamm in Osterscheps eine Obstbaumwiese an. Bisher wurden bereits die Obstbäume gepflanzt und eine windschützende Umzäunung errichtet. In diesem Jahr sollen eine Sitzbankgruppe und eine Informationstafel installiert werden, um die Obstbaumwiese für Fahrradfahrer und Fußgänger als Rastplatz attraktiv zu gestalten. Ferner soll der Stamm einer ehemaligen Eiche als Kunstwerk an der Fläche hergerichtet werden.
Das Projekt wird über das Programm „Zusammerland“ der LEADER-Region mit 75% der Materialkosten gefördert. Den angefügten Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass sich die Materialkosten auf 1.907,41 € belaufen und für das geplante Kunstwerk weitere 350,- € anfallen werden. Aufgrund der Höhe der Kosten beantragt der Ortsbürgerverein das Projekt zusätzlich in Höhe von 15%, mithin 338,61 €, aus Mitteln der Lokalen Agenda zu bezuschussen. 10 % der Materialkosten trägt der Verein in Eigenleistung. Konflikte aus einer zusätzlichen Förderung ergeben sich nicht. Der Antrag ist angefügt.
Obstbaumwiesen entfalten per se positive Effekte für Natur und Landschaft. Durch die öffentliche Zugänglichkeit können diese erlebt werden und Interessierte können sich ferner über die Informationstafel kundig machen. Dadurch leistet die gestaltete Fläche auch einen Beitrag zur Schaffung eines entsprechenden Bewusstseins für nachhaltige Flächennutzung. Das Projekt entspricht insgesamt den Zielen der Lokalen Agenda.
Beschlussvorschlag:
Dem
Ortsbürgerverein „Scheps“ e. V. wird für die Erstellung einer Obstbaumwiese im
Bereich der Kreuzung Holtanger Straße/Schäferstraße/Lindendamm ein Betrag von
15 % der Kosten von 2.257,41 €, mithin 338,61 €, aus Mitteln der Lokalen Agenda
bewilligt.
Soweit
entsprechende Belege bereits vorliegen, kann der Zuschuss bereits ausgezahlt
werden. Für die Kosten der Kunstwerksherrichtung wird der Zuschuss von anteilig
52,50 € ausgezahlt, wenn entsprechende Belege vorgelegt werden.
Anlagen:
- Antrag des Ortsbürgervereins „Scheps“ e. V. vom 24.01.2017