Betreff
Verbesserung der Sichtverhältnisse an Einmündungsbereichen in die Hauptstraße und in die Oldenburger Straße in Edewecht
Vorlage
2013/FB III/1444
Aktenzeichen
FB III Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Absperrung der Parkflächen erfolgt im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung.


Sachdarstellung:

In der Vergangenheit wurden häufiger die schlechten Sichtverhältnisse an Einmündungen von Gemeindestraßen in die Hauptstraße in Edewecht beklagt, insbesondere dann, wenn auf angrenzenden Parkstreifen an der Hauptstraße größere Fahrzeuge wie beispielsweise Sprinter abgestellt sind. Besonders wurden hierzu die Straßeneinmündungen der Eichenallee und des Dierkshof angesprochen.

 

Die Verwaltung hat nunmehr alle Einmündungsbereiche überprüft und dabei auch die Oldenburger Straße in die Beurteilung einbezogen. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Straßen:

a)    Einmündungen in die Hauptstraße

-       Eichenallee beidseitig

-       Bahnhofstraße einseitig in Richtung Bad Zwischenahn

-       Grubenhof beidseitig

-       Dierkshof einseitig in Richtung Bad Zwischenahn

-       Zum Stadion beidseitig

-       Am Dobben beidseitig

-       Blumenstraße einseitig in Richtung Bad Zwischenahn

-       Am Esch/Am Acker einseitig in Richtung Bad Zwischenahn

-       Lohacker beidseitig

-       Am Esch beidseitig

 

b)    Einmündungen in die Oldenburger Straße

-       Breeweg einseitig in Richtung Oldenburg

-       Beethovenstraße einseitig in Richtung Hauptstraße

-       Jüchterweg beidseitig

-       Breeweg/Methodistenkirche beidseitig

 

Als Ergebnis kann aus der Sicht der Verwaltung festgehalten werden, dass dringender Handlungsbedarf lediglich beim Einmündungsbereich Eichenallee in die Hauptstraße gesehen wird, und zwar in Blickrichtung Bad Zwischenahn. Dieses wurde mittlerweile bestätigt während einer gemeinsamen Besichtigung mit Vertretern der unteren Verkehrsbehörde des Landkreises, der Polizei und der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Es wurde empfohlen, künftig das Parken auf dem Parkstreifen vor dem ehemaligen Geschäftshaus Orth auf einer Länge von rund 10 m (= zwei Parkplätze) zu unterbinden, um dadurch bessere Sichtverhältnisse zu schaffen.

 

Ähnlich gelagert dürfte die Situation im Einmündungsbereich der Straße Dierkshof in die Hauptstraße liegen, und zwar ebenfalls in Blickrichtung Bad Zwischenahn. Hier wurde bereits vor geraumer Zeit ein Parkplatz aus der Nutzung genommen. Es bietet sich an, auch hier auf einer Länge von 10,0 m den Parkstreifen vor der Volksbank aus der Nutzung heraus zu nehmen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, zukünftig das Parken auf den angesprochenen Parkstreifen jeweils auf einer Länge von 10,0 m zu unterbinden, und zwar durch das Aufstellen von Poller.


Beschlussvorschlag:

Auf den Parkstreifen an der Hauptstraße im Bereich der Einmündungen der Eichenallee und des Dierkshof ist zukünftig in Blickrichtung Bad Zwischenahn auf einer Länge von rund 10,0 m das Parken zu unterbinden, und zwar durch das Aufstellen von Poller.