Betreff
Erschließung des Baugebietes Nr. 180 östlich des Fuhrkenschen Grenzweges in Friedrichsfehn
hier: Erst- und Endausbau
Vorlage
2013/FB III/1443
Aktenzeichen
FB III Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Der Erstausbau des Plangebietes Nr. 180 sollte im Jahr 2014 zur Ausführung gelangen. Es ist davon auszugehen, dass die Baugrundstücke in diesem Baugebiet im kommenden Jahr vollständig verkauft und die Erträge in den Haushalt der Gemeinde einfließen werden. Daher sollten die Kosten für den Endausbau auch im Haushalt für 2014 nachgewiesen werden. Die Höhe der Kosten wird zurzeit ermittelt. Hierüber wird in der Sitzung berichtet.


Sachdarstellung:

Zurzeit befindet sich der Bebauungsplan Nr. 180 für die Ausweisung von Wohnbauflächen östlich des Fuhrkenschen Grenzweges im Verfahren. Im November/Dezember d. J. wird diese Planung öffentlich ausgelegt. Auf der Grundlage dieses Auslegungsentwurfes sollte nunmehr die Planung zur Erschließung des Geländes beraten werden. Mit der Planung wurde das Ingenieurbüro Frilling, Vechta, beauftragt.

 

Die Erschließungsplanung für das Baugebiet Nr. 180 umfasst die Herstellung der  Regen- und Schmutzwasserkanalisation sowie den Erst- und Endausbau der Straßen. Weiterhin sollen die Nebenanlage am Fuhrkenschen Grenzweg verlängert und ein Fuß- und Radweg parallel zum vorhandenen Regenrückhaltebecken in Richtung der Klaus-Groth-Straße hergestellt werden. Dieser Beschlussvorlage ist eine Planunterlage beigefügt, aus der sich die auszubauenden Straßen und Wege ergeben. Ein Vertreter des Ingenieurbüros Frilling wird die Planung in der Sitzung erläutern.

 

Es ist vorgesehen, das Baugebiet als 30-km/h-Zone auszuweisen.


Beschlussvorschlag:

Die Erschließung des Baugebietes Nr. 180 östlich des Fuhrkenschen Grenzweges in Friedrichsfehn soll entsprechend der in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 19.11.2013 vorgelegten Ausbauplanung (Erst- und Endausbau) erfolgen. Das Baugebiet Nr. 180 wird als Tempo-30-Zone ausgewiesen.


Anlagen:

-       Ausbauplanung