Finanzierung:
Die notwendigen Haushaltsmittel sind über die jeweiligen Haushaltspläne jährlich einzuplanen.
Sachdarstellung:
Neben den seit 2014 über die Richtlinie zur Förderung der Kultur- und Veranstaltungsarbeit in der Gemeinde Edewecht jährlich zur Verfügung gestellten Fördermitteln vergibt die Gemeinde Edewecht außerdem jährlich weitere pauschale Kulturfördermittel. Eine Festlegung ist bis zum Ende des Jahres 2016 erfolgt. Für die neue Ratsperiode von 2017 bis 2021 wird vorgeschlagen, an dem bisherigen Verteilungsmodus der Kulturfördermittel festzuhalten und die notwendigen Haushaltsmittel entsprechend in den künftigen Haushaltsplänen zu veranschlagen.
Beschlussvorschlag:
Für die Ratsperiode von 2017 bis 2021 wird die pauschale Vergabe der
Kulturfördermittel wie folgt festgelegt:
Gemeindesängerbund 2.750,00 €
pauschal für alle Chöre der
Gemeinde
Edewecht
Heimatverein “Vergnögde
Goodheit“
Westerscheps e.V. 1.100,00
€, davon 500,00 € für Brand-
kassen und Versicherungs-
beiträge
Theatergruppen Westerscheps,
Jeddeloh II, Jeddeloh I und
Friedrichsfehn je 150,00 €
Spielmannzug Osterscheps 300,00 €
Concert Band Takt & Töne e.V. 300,00 €
Jagdhornbläsergruppe Süddorf
und
Bläsergruppen der Ev.-meth.
und
Ev.-luth. Kirche je 250,00 €
Zuschuss für die Bücherei
der 300,00 €
Ev.-luth. Kirchengemeinde
Friedrichsfehn/Petersfehn
Zuschuss für die Bücherei
der 300,00 €
Kath. Kirchengemeinde
St. Vinzenz Pallotti