Betreff
Vergabe der Sportfördermittel
Vorlage
2017/FB II/2351
Aktenzeichen
FB II - 07.02.2017
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Finanzmittel von jährlich 10.000 Euro sind in den jeweiligen Haushaltsplänen bereitzustellen.


Sachdarstellung:

Der Landkreis Ammerland gewährt auf der Basis der beim Kreissportbund gemeldeten Mitgliederzahlen Sportfördermittel für die Sportvereine in der Gemeinde Edewecht. Danach ist vorgesehen, den Sportvereinen einen Grundbetrag von 38,35 € sowie 0,77 € je Erwachsener und 2,30 € je jugendliches Mitglied als Pauschalförderung zu gewähren.

 

Die Gemeinde Edewecht gewährt seit dem Jahre 2008 Sportfördermittel in Höhe von insgesamt pauschal 10.000,00 €, die nach dem bisherigen Verteilerschlüssel (50,00 € Grundbetrag pro Verein und sodann der Restbetrag verteilt nach der Zahl der Mitglieder im Verhältnis von einem Anteil je erwachsenem Vereinsmitglied und vier Anteilen je jugendlichem Vereinsmitglied) gewährt werden.

 

Der bislang praktizierte Verteilerschlüssel hat sich grundsätzlich bewährt und sollte daher beibehalten werden.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Edewecht gewährt für die Jahre 2017 bis 2021 Sportfördermittel in Höhe von jährlich 10.000,00 €. Es verbleibt bei dem Verteilerschlüssel, dass vier Anteile für jugendliche Mitglieder und ein Anteil für erwachsene Mitglieder bei einem Grundbetrag von 50,00 € je Verein zugrunde gelegt werden. Maßgebend sind die vom Kreissportbund erfassten Mitgliederzahlen.