Betreff
Schaffung einer Sportanlage hinter der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht
Vorlage
2017/FB II/2350
Aktenzeichen
FB II - 07.02.2017
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für die Planung einer Sportanlage auf den Sportflächen hinter der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn – Edewecht sind im Haushalt 2017 Mittel in Höhe von 50.000,- € eingestellt.


Sachdarstellung:

 

Ausgangssituation:

Das vom VfL Edewecht und der Rheumaliga Edewecht genutzte Umkleidegebäude beim Stadion in Edewecht ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand und bedarf, wie in der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Edewecht am 15.05.2012 (BV-Nr.: 2012/I/057) aufgrund des Antrags des VfL Edewecht vom 23.04.2012 bereits festgestellt, einer umfangreichen Sanierung und Modernisierung.

 

Bereits im Jahr 2008 hatte das Architekturbüro Mrotzkowski für das Umkleidegebäude am Stadion einen Sanierungsaufwand in Höhe von ca. 520.000,- € errechnet und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass aus Wirtschaftlichkeitserwägungen zu prüfen wäre, ob nicht auch ein Neubau in Betracht käme.

 

In den letzten Jahren wurden lediglich kleinere Schönheitsreparaturen durchgeführt, sodass nunmehr ein dringender Handlungsbedarf besteht.

 

Da das gegenüberliegende Vereinsgebäude des Edewechter Schwimmvereins auch einen Unterhaltungsstau aufweist, gab es Überlegungen, ein neues Gebäude für alle drei Vereine zu errichten.

 

Zahlreiche Gespräche mit den Vereinen ergaben allerdings, dass eine gemeinschaftliche Nutzung eines Gebäudes kaum realisierbar ist und der Edewechter Schwimmverein die jetzigen Räumlichkeiten grundsätzlich auch dauerhaft weiter nutzen kann.

 

Entwicklungsmöglichkeiten:

Der VfL Edewecht bekundet ein Interesse an der Schaffung einer zentral in Edewecht gelegenen Sportanlage mit mehreren Sportplätzen inklusive Ballfangzäunen und Flutlichtanlagen sowie einem Umkleide- und Gemeinschaftsgebäude, welche auch von den Schulen zur Durchführung von Bundesjugendspielen und Sportfesten genutzt werden könnte.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre es durchaus sinnvoll eine zentrale Sportanlage zu schaffen, um der Edewechter Bevölkerung dauerhaft zeitgerechte und moderne Sportflächen vorhalten zu können.

 

Dabei sollte berücksichtigt werden, dass weitere Entwicklungsmöglichkeiten am Stadion aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung ausgeschöpft sind.

 

Hier würde das Sportgelände hinter der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn – Edewecht in Betracht kommen.

 

Ein vom Fachbereich Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung (FB III) in Auftrag gegebenes Lärmgutachten hat ergeben, dass die Sportflächen hinter der Außenstelle des Gymnasiums durchaus für die Durchführung größerer Sportveranstaltungen geeignet sind.

 

Des Weiteren haben vom FB III in Auftrag gegebene Bodenproben ergeben, dass der Großteil der Flächen tragfähig ist und bei der Anlegung von Sportflächen nur in Teilbereichen ein Bodenaustausch notwendig werden würde.

 

Ein weiterer Vorteil dieses Standortes wären die bereits vorhandenen Parkplatzflächen, welche somit nicht zusätzlich geschaffen werden müssten.

 

Wie aus der beigefügten Zeichnung ersichtlich, könnten auf der gemeindeeigenen durch einen Bebauungsplan bereits als Sportfläche ausgewiesenen Freifläche insgesamt vier Sportplätze, inklusive Kunstrasenplatz (siehe Verwaltungsausschuss-BV-Nr.: 2015/FBII/1992), entstehen.

 

Davon ausgehend, dass es sich beim Kunstrasenplatz um einen vereinsübergreifend genutzten Platz handeln wird, würden dem VfL Edewecht insgesamt drei Sportplätze für den Trainings- und Punktspielbetrieb der insgesamt 21 Jugend-, Damen- und Herrenmannschaften der Fußballabteilung zur Verfügung stehen.

 

Auch sollte eine Tartanbahn mit einer Länge von 400 m berücksichtigt werden, um zu gewährleisten, dass auch weiterhin Leichtathletikangebote (Durchführung der Bundesjugendspiele, Ablegung des Sportabzeichens) in der Gemeinde Edewecht durchgeführt werden können.

 

Des Weiteren beabsichtigt der VfL Edewecht den Bau eines Umkleidegebäudes inklusive eines Gemeinschaftsraumes und Büroräumlichkeiten.

 

Da der zu schaffende Kunstrasenplatz von der Gemeinde Edewecht verwaltet und allen Vereinen innerhalb des Gemeindegebiets zur Verfügung gestellt werden soll, sollten neben der zu gewährenden Förderung über die Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht zusätzlich zwei Umkleidekabinen von der Gemeinde Edewecht finanziert werden.

 

Finanzierung der Maßnahme:

Die gesamte Maßnahme wäre sowohl über Sportförderrichtlinien der Gemeinde Edewecht und des Landkreises Ammerland als auch über den Niedersächsischen Sportbund förderfähig.

 

Weiteres Vorgehen:

Bei der Schaffung einer neuen Sportanlage bei der Außenstelle des Gymnasiums könnte nach Beendigung aller Arbeiten das Stadion Edewecht und das vorhandene Umkleidegebäude aufgegeben werden, um hier andere Projekte von örtlichem Interesse  vorantreiben zu können.

 

Es wird vorgeschlagen, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, gemeinsam mit dem VfL Edewecht auf den vorhandenen Sportflächen hinter der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn – Edewecht eine Sportanlage mit vier Sportplätzen, inklusive eines vereinsübergreifenden Kunstrasenplatzes, Flutlichtanlagen, Ballfangzäunen und einer 400 m langen Tartanbahn zu planen und die dadurch entstehenden Kosten und Förderbeträge zu ermitteln. Der VfL Edewecht soll den Bau eines Umkleide- und Vereinsgebäudes planen und der Verwaltung alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.


Beschlussvorschlag:

1. Die beabsichtigte Schaffung einer Sportanlage mit vier Sportplätzen, inklusive eines vereinsübergreifenden Kunstrasenplatzes, Flutlichtanlagen, Ballfangzäunen, einer 400 m langen Tartanbahn sowie einem Umkleide- und Vereinsgebäude auf dem Sportgelände hinter der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn - Edewecht wird aus sportfachlicher Sicht unterstützt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sportanlage zu planen sowie den Gesamtkostenrahmen und den Gesamtzuschussbedarf zu ermitteln. Hierzu wird die Angelegenheit zur baufachlichen Begleitung an den Bauausschuss verwiesen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die geplante Maßnahme beim Landkreis Ammerland zur Förderung nach der Sportförderrichtlinie anzumelden.


Anlagen:

Zeichnung Sportflächen