Betreff
Ev.-luth. Kindergarten Unterm Brückenbogen Jeddeloh II
Antrag auf Verbesserung des Schallschutzes im Bewegungsraum des Kindergartens
Vorlage
2013/FB II/1440
Aktenzeichen
II - 05.11.2013
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die eventuell notwendigen Finanzmittel wären in erforderlicher Höhe über den Haushalt 2014 bereit zu stellen. Die Maßnahme steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt, sofern sich eine sachliche Notwendigkeit von Akustikmaßnahmen ergeben sollte.


Sachdarstellung:

Die Mitarbeiter des Ev.-luth. Kindergartens  Unterm Brückenbogen Jeddeloh II teilen mit, dass die Geräuschkulisse im Bewegungsraum während des Freispiels sowohl für das Betreuungspersonal als auch für die Kinder unerträglich sei.

 

Das Bauamt der Gemeinde Edewecht hat eine Fachfirma damit beauftragt, entsprechende Akustikmessungen durchzuführen, um festzustellen, ob die zulässigen Nachhallzeiten überschritten werden.

Diese Messung wird am 29.10.2013 durchgeführt, sodass hier noch keine Aussage bezüglich der eventuell erforderlichen Maßnahmen und den daraus resultierenden Kosten getroffen werden kann.

 

Die Verwaltung hofft jedoch sehr, dass zum Sitzungstermin  die Ergebnisse vorliegen und der Ausschuss über die eventuell erforderlichen Maßnahmen informiert werden kann.


Beschlussvorschlag:

Sollte die am 29.10.2013 durchzuführende Akustikmessung im Bewegungsraum des Ev.-luth. Kindergartens Unterm Brückenbogen Jeddeloh II ergeben, dass die zulässigen Nachhallzeiten überschritten werden, so wird der zuständige Fachbereich III der Gemeinde Edewecht  die erforderlichen Maßnahmen  zur Verbesserung des Schallschutzes prüfen und kalkulieren. Die hierfür notwendigen Finanzmittel sollen nach Möglichkeit über den Haushalt 2014 berücksichtigt und eingeplant werden.


Anlagen:

Antrag der gemeinsamen Kirchenverwaltung Ammerland