Betreff
Neufassung der Satzung über die Zahlung von Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz und Fahrkosten für Ratsmitglieder und bei ehrenamtlicher Tätigkeit
Vorlage
2016/FB I/2329
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

Die sich aus der Erhöhung ergebenden Mehrkosten belaufen sich auf ca. 12.000 € p.a. und sind bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 berücksichtigt worden.


Sachdarstellung:

 

Gem. § 55 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beruft das Nds. Innenministerium jeweils vor dem Ende der Kommunalwahlperiode sachverständige Personen in eine Kommission, die Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigung der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen gibt. Die Empfehlungen dieser Kommission sind im April 2016 veröffentlich worden. Wesentliche Änderung gegenüber der letzten Empfehlung aus 2011 ist, dass der Höchstbetrag der Aufwandsentschädigung für Gemeinden bis 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner von 240 € auf 260 € angehoben wurde. Innerhalb der Größenklassen sind die empfohlenen Höchstbeträge jeweils ins Verhältnis zur konkreten Einwohnerzahl zu setzen. Grds. würde der seitens der Kommission empfohlene Höchstbetrag für die Gemeinde Edewecht daher entsprechend zu verringern sein. Aus Sicht der Verwaltung fehlt es bei der in Rede stehenden Größenklasse allerdings an einer Untergrenze, so dass eine reine Interpolation an dieser Stelle zu einem verzerrten Ergebnis führen würde.

 

Die Aufwandsentschädigung für die Ratsfrauen und Ratsherren liegt seit ca. 10 Jahren unverändert bei einer Grundpauschale von 239,00 € und orientiert sich damit an dem Höchstbetrag der letzten Empfehlung; dies auch vor dem Hintergrund, dass mit der Einführung des elektronischen Ratsinformationssystems die Kosten für die Anschaffung und den Betrieb erforderlicher Endgeräte einschließlich der Druck- und Kopieraufwendungen von der Verwaltung auf die Ratsmitglieder verlagert wurden. Aus den genannten Gründen ist es nunmehr geboten, eine Anpassung der Aufwandsentschädigung auf 260,00 € mtl. vorzunehmen. Die Mehraufwandsentschädigungen für Funktionsträger sollten im bisherigen Verhältnis beibehalten und eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für den Ratsvorsitzenden eingeführt werden.

 

Ferner wurde eine Anpassung des Fraktionskostenzuschusses vorgesehen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine pauschale Aufwandsentschädigung sondern um einen Ersatz von Auslagen, der auch entsprechend von den Fraktionen nachzuweisen ist. Es ist vorgesehen, den Betrag pro Fraktionsmitglied von jährlich 12,00 € auf 100,00 € und den Mindestbetrag pro Fraktion von jährlich 60,00 € auf 500,00 € anzuheben. Spätestens am Ende der Wahlperiode ist ein abschließender Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

Aufgrund der bisherigen Änderungssatzungen sollte insgesamt eine Neufassung der Satzung vorgenommen werden. Verwaltungsseits wird vorgeschlagen, die bislang in einer Satzung zusammengefassten Entschädigungsregelungen für Ratsvertreter, Bezirksvorsteher und Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr in zwei Satzungen aufzuteilen. Bei dieser Gelegenheit sollte von der bisherigen Festsetzung eines festen Entschädigungsbetrages für die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter abgesehen und stattdessen der Grundbetrag sowie der Steigerungsbetrag für jedes bei der Ortsfeuerwehr stationierte Fahrzeug festgelegt werden. Eine Übersicht der Veränderungen mit monetären Auswirkungen ist dieser Vorlage ebenso wie der Entwurf der beiden Satzungsneufassungen beigefügt.


Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der Neufassung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Zahlung von Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz und Fahrkosten für Ratsmitglieder und bei ehrenamtlicher Tätigkeit und der Entwurf der Neufassung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Entschädigung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Edewecht werden als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland öffentlich bekannt zu machen.


Anlagen:

-       tabellarische Übersicht der monetären Veränderungen

-       Entwurf der Satzungsneufassung