Betreff
Erlass einer Satzung über die Benutzung von gemeindeeigenen Schulhöfen
Vorlage
2013/FB II/1438
Aktenzeichen
II - 05.11.2013
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die für die Beschilderung notwendigen Finanzmittel wären über den Haushalt 2014 zur Verfügung zu stellen.


Sachdarstellung:

Die Schulhöfe der Gemeinde sollen außerhalb der Unterrichtszeit dazu dienen, den Spiel- und Bewegungsdrang der Edewechter Kinder zu fördern und deren Sozialverhalten zu stärken.

 

Seit geraumer Zeit  treffen sich jedoch insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden Jugendliche und teilweise auch Erwachsene auf verschiedenen Schulhöfen der Gemeinde, um dort gemeinsam ihre Zeit zu verbringen.

 

Leider musste in letzter Zeit vermehrt festgestellt werden, dass insbesondere auf den Schulhöfen der Grundschulen Edewecht, Friedrichsfehn und Osterscheps von einigen Jugendlichen ein Verhalten gezeigt wird, dass nicht geduldet werden kann. Speziell an den Wochenenden und in den Ferien werden viele Jugendliche dort stark alkoholisiert angetroffen, sodass es regelmäßig zu Lärmbelästigungen, Verunreinigungen (allgemeiner Müll, Essensreste sowie zerbrochene Flaschen) und Sachbeschädigungen kommt. Bei allen Treffen rauchen die Jugendlichen und werfen die Zigarettenkippen einfach auf den Schulhof.

 

Da es sich bei allen Schulhöfen um öffentliche Plätze handelt, ist die Durchsetzung eines Betretungsverbotes zurzeit nur möglich, wenn der jeweiligen Person ein konkretes Vergehen nachgewiesen werden kann.

 

Mit dem Erlass der Satzung hätte sowohl die Gemeindeverwaltung als auch die Polizei zukünftig die Möglichkeit, diese Zusammenkünfte auf den Schulhöfen zu unterbinden. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass auf allen Schulhöfen eine entsprechende Beschilderung angebracht wird. Die Kosten hierfür werden auf rd. 1.000 Euro geschätzt.


Beschlussvorschlag:

1. Der Satzung über die Nutzung der gemeindeeigenen Schulhöfe wird in der vorgelegten Fassung nebst Anlage  zugestimmt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Satzung entsprechend öffentlich bekannt zu machen.

2. Die gemeindeeigenen Schulhöfe sollen eine entsprechende Hinweisbeschilderung erhalten. Die zur Finanzierung notwendigen Haushaltsmittel von 1.000 Euro sollen über den Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt werden.


Anlagen:

Entwurf Benutzungssatzung Schulhöfe, Anlage zur Satzung