Sachdarstellung:
Aus der als Anlage
beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2017 ergibt sich
für das Haushaltsjahr 2017 eine Abwassergebühr in Höhe von 1,67 € je cbm. Somit
ergibt sich eine Steigerung zum Vorjahr um rd. 12,00 %.
Die
Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 30.09.2016
angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.
Hauptursache sowohl für die
Gebührensteigerung als auch für die sich im Jahr 2015 ergebene Unterdeckung in
Höhe von rd. 200.000 € sind die gestiegenen Entsorgungskosten für den auf der
Kläranlage anfallenden Klärschlamm. Die Unterdeckung ist nach dem
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (§ 5 Abs. 2 Satz 3 NKAG) in den
folgenden Jahren auszugleichen.
Die abgeschlossene Erweiterungsmaßnahme führt
insgesamt betrachtet nicht zu einer Gebührensteigerung, weil die gestiegenen
Kapitalkosten durch die gesunkene Zinsbelastung (von 1,86 % auf 0,40 %)
ausgeglichen werden können.
Hinsichtlich der hierfür angefallenen
Investitionskosten wurde mittlerweile ein Antrag auf Verrechnung mit der
Abwasserabgabe gestellt. Es könnte sich dadurch eine Erstattung von bis zu 394.000
€ ergeben. Diese Erstattung kann aber nicht in die Gebührenkalkulation für das
Jahr 2017 einbezogen werden, da nicht feststeht, ob diese Erstattung tatsächlich
gewährt wird. Gegebenenfalls ist die Erstattung in der Gebührenkalkulation des
Folgejahres 2018 zu berücksichtigen.
Für das Jahr 2016 ist ebenfalls mit einer
Unterdeckung zu rechnen, deren Höhe zurzeit auf rd. 270.000 € geschätzt wird.
Der Ausgleich dieser Unterdeckung wäre dann in die Ermittlung der
Abwassergebühr 2018 einzubeziehen. Sofern eine Erstattung aus der
Abwasserabgabe erfolgt, könnte diese die geschätzte Unterdeckung kompensieren;
eine weitere Erhöhung der Abwassergebühr in 2018 könnte aus diesem Grunde
eventuell vermieden werden.
Neben der Abwassergebühr steigt auch der
Starkverschmutzungszuschlag, der 40 % der Abwassergebühr beträgt, mithin 0,67
€/m³.
Es wird vorgeschlagen, über den Verwaltungsausschuss dem Gemeinderat folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:
Beschlussvorschlag:
1. |
Der
mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am
06.12.2016 übersandte Entwurf der Gebührenbedarfsberechnung für die
Abwassergebühr 2017 wird festgestellt. |
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2. |
Dem
übersandten Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde
Edewecht über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung wird
zugestimmt und als Satzung beschlossen. |
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3. |
Die
Abwassergebühr wird auf 1,67 €/m³ festgesetzt. |
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4. |
Die
Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln. |