Betreff
Festsetzung der Abwassergebühr 2017
Vorlage
2016/Stab/2309
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2017 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 eine Abwassergebühr in Höhe von 1,67 € je cbm. Somit ergibt sich eine Steigerung zum Vorjahr um rd. 12,00 %.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 30.09.2016 angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.

 

Hauptursache sowohl für die Gebührensteigerung als auch für die sich im Jahr 2015 ergebene Unterdeckung in Höhe von rd. 200.000 € sind die gestiegenen Entsorgungskosten für den auf der Kläranlage anfallenden Klärschlamm. Die Unterdeckung ist nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (§ 5 Abs. 2 Satz 3 NKAG) in den folgenden Jahren auszugleichen.

 

Die abgeschlossene Erweiterungsmaßnahme führt insgesamt betrachtet nicht zu einer Gebührensteigerung, weil die gestiegenen Kapitalkosten durch die gesunkene Zinsbelastung (von 1,86 % auf 0,40 %) ausgeglichen werden können.

 

Hinsichtlich der hierfür angefallenen Investitionskosten wurde mittlerweile ein Antrag auf Verrechnung mit der Abwasserabgabe gestellt. Es könnte sich dadurch eine Erstattung von bis zu 394.000 € ergeben. Diese Erstattung kann aber nicht in die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 einbezogen werden, da nicht feststeht, ob diese Erstattung tatsächlich gewährt wird. Gegebenenfalls ist die Erstattung in der Gebührenkalkulation des Folgejahres 2018 zu berücksichtigen.

 

Für das Jahr 2016 ist ebenfalls mit einer Unterdeckung zu rechnen, deren Höhe zurzeit auf rd. 270.000 € geschätzt wird. Der Ausgleich dieser Unterdeckung wäre dann in die Ermittlung der Abwassergebühr 2018 einzubeziehen. Sofern eine Erstattung aus der Abwasserabgabe erfolgt, könnte diese die geschätzte Unterdeckung kompensieren; eine weitere Erhöhung der Abwassergebühr in 2018 könnte aus diesem Grunde eventuell vermieden werden.

 

Neben der Abwassergebühr steigt auch der Starkverschmutzungszuschlag, der 40 % der Abwassergebühr beträgt, mithin 0,67 €/m³.

 

Es wird vorgeschlagen, über den Verwaltungsausschuss dem Gemeinderat folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:


Beschlussvorschlag:

1.

Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 06.12.2016 übersandte Entwurf der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2017 wird festgestellt.

 

 

2.

Dem übersandten Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung wird zugestimmt und als Satzung beschlossen.

 

 

3.

Die Abwassergebühr wird auf 1,67 €/m³ festgesetzt.

 

 

4.

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.