Betreff
Betreuungsangebote für unter Dreijährige in der Gemeinde Edewecht
Sachstandsbericht und Ausblick
Vorlage
2013/FB II/1436
Aktenzeichen
II - 05.11.2013
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Vorstellung der Verwaltung geht aufgrund der Sachdarstellung dahin, dass die Schaffung von Großtagespflegestellen finanziell seitens der Gemeinde Edewecht gefördert werden sollte. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde Edewecht den Betreiberinnen finanziell bei den Miet- und Nebenkosten sowie bei den Ausstattungskosten Förderungen gewähren könnte. In der Regel wird die Anmietung eines Einfamilienhauses, einer Doppelhaushälfte oder einer großen Unterwohnung notwendig sein. Die Mietförderung sollte auf eine Höchstbetragsförderung beschränkt bleiben. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass höhere Nebenkosten durch die beschriebene Nutzung entstehen, so dass auch hier ein Zuschuss auf Höchstbetragsbasis gewährt werden könnte. Daneben ist das Außengelände kleinstkindgerecht herzurichten und die Ausstattung der Räumlichkeiten zu bedenken. Insoweit wäre es denkbar, jährlich einen Förderbetrag für die Schaffung einer Großtagespflegestelle einzuplanen und dafür einen Förderbetrag von insgesamt 15.000 Euro jährlich vorzusehen. Rahmenbedingungen für eine mögliche Förderung könnten beispielsweise sein:

 

Mietzuschuss max. 500 Euro mtl. für ein Jahr                                              6.000 Euro

Nebenkostenzuschuss max. 200 Euro mtl. für ein Jahr                               2.400 Euro

Zuschuss für Anschaffungen, pauschal max .                                              6.600 Euro

bei Investition von mind. 10.000 Euro

 

Dies müsste sodann in eine Förderrichtlinie eingearbeitet und von den Gremien der Gemeinde Edewecht verabschiedet werden.

 

In Anbetracht der bevorstehenden Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2014 sollte eine Summe im Falle der Befürwortung dieser Verfahrensweise bereits entsprechend eingeplant werden. Die notwendige Richtlinie würde zur Sitzung des nächsten Verwaltungsausschusses ausgearbeitet und zur weiteren Beratung vorgelegt werden.


Sachdarstellung:

Der Gesetzgeber hat den Kommunen die Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für unter Dreijährige auferlegt und einen Betreuungsanspruch für Eltern normiert. Zur Finanzierung des Ausbaus der Tagesbetreuung hatten der Bund und das Land eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht, die im Jahre 2012 noch einmal mit anderen Förderbeträgen bis Ende 2014 verlängert worden ist.

 

Die Gemeinde Edewecht hat über die Förderrichtlinie den Ausbau der Krippen in Edewecht und Friedrichsfehn mitfinanziert. Damit stehen in der Gemeinde Edewecht 60 Krippenplätze und 5 Plätze in der altersgemischten Gruppe im ev. Kindergarten Portsloge zur Verfügung.

 

Darüber hinaus besteht in der Gemeinde Edewecht traditionell ein starkes Angebot an Betreuungsplätzen bei der Tagespflege. Dort stehen zurzeit insgesamt 140 Plätze zur Verfügung. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es keine Verpflichtung der Tagespflege zur alleinigen Aufnahme von unter Dreijährigen gibt, sondern auch über Dreijährige betreut werden können.

 

Der Landkreis Ammerland hat nunmehr zum September 2013 eine landkreisweite Erhebung über das vorhandene Platzangebot, die Kinderzahlen und die Auslastung der gemeindlichen Angebote vorgelegt. Diese Erhebung ist dieser Vorlage beigefügt (Anlage Nr. 1).

 

Betreuungssituation im Ammerland

Alle Ammerlandkommunen haben die Förderrichtlinien genutzt, um insbesondere das Krippenangebot deutlich zu verstärken. Seit Januar 2013 sind in den Gemeinden Apen, Bad Zwischenahn, Wiefelstede und der Stadt Westerstede jeweils 30 neue Krippenplätze geschaffen worden. Hinzu kommen sodann noch Plätze in altersgemischten Gruppen sowie in der Tagespflege. Insgesamt konnte das Platzangebot im Ammerland von 26, 3% auf 42,1 % gesteigert werden.

Bei der Betrachtung der Auslastung des Platzangebotes ergibt sich jedoch ein anderes Bild. Dort konnte ammerlandweit die Quote von 23,3 % auf 33,8 % gesteigert werden, wobei jedoch die neu geschaffenen Plätze in den anderen Ammerlandgemeinden und der Stadt Westerstede sich zum Teil noch im Bau befinden und daher nicht besetzt sein können. Dies fällt insbesondere bei der Betrachtung der Auslastungsquoten in Apen und Bad Zwischenahn auf.

 

Betreuungssituation in Edewecht

In der Gemeinde Edewecht konnte das Platzangebot von 21 % auf 37,6 % gesteigert werden und befindet sich somit in der Region der landkreisweiten Quote. Der Zuwachs resultiert im Überwiegenden aus einer Steigerung im Bereich der Tagespflege, wo die Gemeinde Edewecht traditionell stark aufgestellt ist.

Bei der Betrachtung der Auslastungsquote ist festzustellen, dass das Krippenangebot voll ausgelastet ist. Bei der Tagespflege sind 86 von 140 möglichen Plätzen besetzt. Hier ist zu berücksichtigen, dass nicht jede Tagespflegekraft die mögliche Auslastung mit Betreuungsverträgen in Anspruch nehmen möchte. Dies bedeutet, es werden z.B. nur 3 Kinder betreut, obwohl bis zu 5 Kinder zeitgleich oder 8 Kinder zeitversetzt betreut werden könnten. Ferner muss bedacht werden, dass in der Tagespflege keine Bindung zur Betreuung von unter Dreijährigen besteht, sondern dort auch über Dreijährige betreut werden. Fazit ist also, dass die möglichen Tagespflegeplätze nicht zu 100 % auf die unter Dreijährigen-Betreuung angerechnet werden können.

 

Ausblick

Es ist festzustellen, dass das bestehende Angebot den derzeitigen Bedarf grundsätzlich deckt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Einzelfällen dem Wunsch nach einer Krippenbetreuung nicht unmittelbar entsprochen werden kann, sodass eine Wartezeit durch ein Tagespflegeangebot überbrückt wird.

Dies gilt sowohl ammerlandweit, als auch speziell für die Gemeinde Edewecht.

 

Die vom Landkreis Ammerland zur Auswertung herangezogenen Zahlen müssen im Bereich der Kinderzahlen dahingehend betrachtet werden, dass der grundsätzliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige erst ab dem 1. Lebensjahr besteht, jedoch Kinder unter 6 Monaten nicht in unsere Krippen aufgenommen werden. Daneben muss bedacht werden, dass bereits 2 ½jährige Kinder in Edewecht in der Regel in diesem Alter gar nicht erst neu in die Krippe aufgenommen, sondern zum 3. Lebensjahr einen Kindergartenplatz erhalten werden.

 

Die anderen Ammerlandgemeinden und die Stadt Westerstede verfügen tendenziell über ein größeres Angebot an Krippenplätzen als die Gemeinde Edewecht, während die Gemeinde Edewecht gegenüber den anderen Kommunen über das stärkste Angebot im Bereich der Tagespflege verfügt.

 

Nach dem aktuellen Datenbestand der Gemeinde Edewecht unter Berücksichtigung der o.a. Prämissen ergibt sich folgendes Gesamtbild:

 

Zum 01.01.2014 gibt es im Gemeindegebiet Edewecht 432 potentielle Krippenkinder, d.h. Kinder, die bereits den 6. Lebensmonat vollendet, aber noch nicht 3 Jahre alt sind. Auf der Basis dieser Zahlen ergäbe sich eine Platzangebotsquote von 47,5 %, davon rd. 32 % in einer Krippe und 68 % im Bereich Tagespflege. Bei der Betrachtung der Inanspruchnahme (151 Kinder) ergäbe sich sodann eine Quote von 34,9 %.

 

Weiterentwicklung

Die Gemeinde Edewecht ebenso wie die anderen Ammerlandkommunen planen für die Folgejahre damit, dass freiwerdende räumliche Kapazitäten in den Kindertagesstätten, die sich aufgrund der zurückgehenden Kinderzahlen bei den über Dreijährigen ergeben werden, im weiteren Bedarfsfalle umgenutzt und für die Krippennutzung hergerichtet werden.

 

Diese Vorgehensweise sichert den Fortbestand der bestehenden Kindertageseinrichtungen und damit grundsätzlich die wohnortnahe Betreuung. Dabei darf nicht verkannt werden, dass sich die Kinderzahlen in der Gemeinde Edewecht auf einem hohen Niveau halten und das derzeit vorgehaltene Kindergartenplatzangebot auf den vorhandenen Bedarf zugeschnitten ist. Die Auswertung der Kindergartenzahlen (Anlage Nr. 2) ergibt dabei folgendes Bild:

 

Die Kinderzahlen für den Bereich Edewecht halten sich auf einem fast gleich bleibenden Niveau. Das Gleiche gilt für die Bereiche Portsloge, Osterscheps und für Friedrichsfehn mit einem kurzfristigen Zwischenhoch im kommenden Kindergartenjahr. Lediglich für den Bereich Jeddeloh II kann ein Rückgang der Kinderzahlen für die nächsten beiden Kindergartenjahre festgestellt werden. Dieser Rückgang erreicht jedoch erst im Kindergartenjahr 2015/16 die Stärke einer Kindergartengruppe. Perspektivisch wäre daher davon auszugehen, dass sich für diesen Bereich zuerst die Möglichkeit der Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Krippengruppe ergeben könnte.

 

Betrachtet man weiterhin die Entwicklung der Kinderzahlen unter drei Jahre (Anlage Nr. 3), ergibt sich für den Bereich Jeddeloh II unter Annahme des alten Einzugsbereiches (Jeddeloh I, Jeddeloh II, Klein Scharrel und Husbäke) eine Anzahl von 82 potenziellen Krippenkindern zum 01.01.2014. Auf der Basis dieser Kinderzahl würde sich die Einrichtung einer Krippengruppe mit 15 Plätzen anbieten. Insoweit sollte hier die weitere Entwicklung beobachtet werden und zur Vorbereitung die Kontaktaufnahme zur ev.-luth. Kirchengemeinde erfolgen, um eine solche Maßnahme rechtzeitig vorzubereiten und zu planen. Es muss bedacht werden, dass der Gruppenraum zur Betreuung der Krippenkinder ausreichend sein wird, jedoch ein Schlafraum, Wickelraum usw. sowie ein eigener Spielplatzbereich zu schaffen wären. Dies alles jedoch vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Kinderzahlen.

 

Darüber hinaus sollte die Gemeinde Edewecht an dem weiteren Ausbau des Angebotes an Tagspflegeplätzen arbeiten. Den Eltern steht ein grundsätzliches Wunsch- und Wahlrecht bezüglich eines Betreuungsplatzes zu. Vielfach wünschen die Eltern einen Betreuungsplatz in einer Krippe und entscheiden sich häufiger zunächst nur zur Überbrückung für einen Tagespflegeplatz. Jedoch hat sich in der Gemeinde Edewecht gezeigt, dass eine gute Alternative über Großtagespflegestellen geschaffen werden könnte. Die beiden bislang von der Gemeinde Edewecht geförderten Tagespflegestellen in Friedrichsfehn (Bußmann/Meinhold) und Edewecht (Rosskamp/Bakenhus) zeigen, dass die Tagespflegebetreuungsstellen, die sich nicht im Haus der jeweiligen Tagespflegekräfte befinden, sehr einem „kleinen“ Krippenangebot ähneln und gut nachgefragt werden. Beide Einrichtungen sind ausgelastet. Des Weiteren besteht oft nicht der Bedarf an Betreuung an fünf Tagen die Woche, sondern nur an wenigen Tagen der Arbeitswoche. Hier sind Tagespflegeangebote deutlich flexibler.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte versucht werden, in diese Richtung eine Fortentwicklung zu initiieren und finanziell zu unterstützen, da sowohl die Förderung des Krippenausbaus wie auch der Tagespflege zum 31.12.2014 auslaufen. Insoweit sollte der Verwaltung ein Arbeitsauftrag zur Ausarbeitung einer Förderrichtlinie für den Ausbau der Betreuungsplätze in der Tagespflege erhalten.

 

Förderbedingungen

Die derzeitig noch anzuwendende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren sieht vor, dass

   

    a) 7.700 Euro pro Platz in einer Tageseinrichtung (Krippe), wenn Ausgaben von    

        mindestens 10.000 Euro pro Platz entstanden sind, und

    b) 2.550 Euro für einen Tagespflegeplatz, wenn Ausgaben von mindestens 3.350

         Euro pro Platz entstanden sind, gefördert werden würden.

 

Die Zweckbindung im Falle der Schaffung von Plätzen in Tageseinrichtungen beträgt 25 Jahre, die Zweckbindung bei Tagespflegeplätzen 7 Jahre.

 

Die Investitionen unter Ausnutzung dieser Förderung wären bis zum 31.12. 2014 abzuschließen und die Mittel wären bis spätestens 31.10.2015 abzurufen.

 

Daneben gewährt der Landkreis Ammerland unbefristet eine Investitionsförderung für die Schaffung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Bei Umbauten wird eine Platzförderung von bis zu 1.534 Euro, maximal jedoch 30 % der Umbaukosten gewährt. Bei Neubauten werden pro Platz 2.556 Euro gewährt.

 

Zusammenfassung

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Gemeinde Edewecht im Bereich der Betreuung unter Dreijähriger gut und bedarfsgerecht aufgestellt ist. Derzeit gibt es keine Wartelisten für Krippenplätze. Die vorhandenen Krippen sind ausgelastet, auch wenn die Nachfrage nach Ganztagsbetreuung in der Krippe Friedrichsfehn im Gegensatz zur Krippe Edewecht nur sehr gering ist.

Die Gemeinde Edewecht ist traditionell stark im Bereich des Betreuungsangebotes in der Tagespflege aufgestellt.

 

Wie bereits ausgeführt, ist es ein vielfach geäußerter Wunsch von Eltern einen Betreuungsplatz in einer Krippe zu erhalten. Jedoch muss vermehrt festgestellt werden, dass Eltern zunehmend selbständig auf Tagespflegeplätze umschwenken, weil sie lediglich einen Betreuungsplatz für 2 – 3 Tage die Woche benötigen. Hier ist das Betreuungsangebot in der Tagespflege deutlich flexibler. Dennoch wird die größere Verlässlichkeit eines institutionellen Angebotes einer Krippe von Eltern sehr geschätzt, so dass aus Sicht der Verwaltung die Schaffung von Großtagespflegestellen diesem Bedarf deutlich näher käme.

 

Perspektivisch sollte versucht werden, mehr Tagespflegekräfte dafür zu gewinnen, sich im Bereich der Schaffung von Großtagespflegestellen zu engagieren. Durch den Zusammenschluss von zwei Tagespflegekräften oder besser noch von zwei Erzieherinnen können 8 bzw. 10 Kinder gleichzeitig betreut werden. Dies außerhalb der eigenen vier Wände in angemieteten Räumlichkeiten. Sobald die Betreuung der Kinder in extra dafür angemieteten Räumlichkeiten angeboten wird, ermöglicht dies die Schaffung krippenähnlicher Voraussetzungen.

 

Die Erfahrung zeigt, dass der Betreuungsbedarf bei den unter Dreijährigen starken Schwankungen und Veränderungen unterliegt. Insoweit erscheint eine weitere Schaffung institutioneller Angebote nur insoweit angezeigt, als dass vorhandene Kindertageseinrichtungen umgenutzt und bedarfsgerecht ergänzt werden. Diese Option wird jedoch frühestens erst ab dem Kindergartenjahr 2015/16 folgende zu erwarten sein.

 

Neben dem Aspekt der Sicherstellung der weiteren Versorgung mit Betreuungsplätzen für unter Dreijährige wird verwaltungsseits in diesem Zusammenhang auf eine weitere Problemlage hingewiesen. Es zeigt sich in letzter Zeit vermehrt, dass insbesondere im Bereich der Kindergärten und Krippen qualifizierte berufserfahrene Fachkräfte nur schwer gewonnen werden können. Neben der Personalgewinnung ist jedoch auch die Personalbindung ein wesentlicher Aspekt für die Gemeinde Edewecht als Arbeitgeber. Eine anonymisierte Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Edewecht und des Pflege Service Edewecht ergab eine deutliche Nachfrage nach einer betrieblichen Kinderbetreuung, und zwar

 

Angaben zum Betreuungsbedarf

a)  der Bediensteten der Gemeinde Edewecht

      - regelmäßiger Betreuungsbedarf                                          13 Nennungen

      - gelegentlicher Betreuungsbedarf                                         10 Nennungen

 

b) Bedienstete des Pflege Service Edewecht

    - regelmäßiger Betreuungsbedarf                                               5 Nennungen

    - gelegentlicher Betreuungsbedarf                                              3 Nennungen

 

Wobei der Betreuungsbedarf hier nicht alleine auf Betreuung von unter Dreijährigen, sondern auch von Kindergartenkindern gerichtet ist.

 

Mit der Thematik einer möglichen Umsetzung eines betrieblichen Kinderbetreuungsangebotes möchte sich die Verwaltung ebenfalls intensiv auseinandersetzen. Es zeichnet sich auch hier ab, dass eine Realisierung eines solchen Angebotes ebenfalls unter Einbindung einer Großtagespflegestelle vorstellbar wäre.

 

Auf diesen Weg hat sich in den letzten Monaten z. B. insbesondere die Stadt Oldenburg gemacht. Die dortigen Erfahrungen bzw. die Erfahrungen anderer Kommunen, die bereits vergleichbare Angebote geschaffen haben, müssen gesammelt und ausgewertet werden. Ganz sicherlich sind stadtspezifische Anforderungen nicht eins zu eins auf eine ländlich strukturierte Gemeinde übertragbar.

 

Damit die Verwaltung alle notwendigen Informationen und Auswertungen zusammentragen kann, wird auch hier darum gebeten, einem Prüfungsauftrag zuzustimmen.


Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in der Tagespflege zu erarbeiten und zur weiteren Beratung vorzulegen.

2. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten einer betrieblichen Kinderbetreuung für die Gemeinde Edewecht umfassend zu prüfen und die Ergebnisse zur weiteren Beratung vorzulegen.

3. Die für eine grundsätzliche Förderung des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuung notwendigen Finanzmittel sollen vorsorglich bereits für den Haushalt 2014 mit einem Ansatz von mind. 15.000 Euro jährlich  veranschlagt werden.

3. Die Entwicklung der Kinderzahlen im Bereich der Kindergärten wird weiter beobachtet, damit bedarfsgerecht über eine mögliche Umwandlung von Kindergartengruppen und Krippengruppen beraten und entschieden werden kann. Hierzu soll jeweils zu den Sitzungen des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses berichtet werden.


Anlagen:

Anlage Nr. 1 – Ammerlandvergleich

Anlage Nr. 2 – Auswertung Kindergartenzahlen

Anlage Nr. 3 – Auswertung Krippenkinderzahlen