Betreff
Benennung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Gemeinde Edewecht im Aufsichtsrat der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft mbH, Westerstede
Vorlage
2016/FB I/2278
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Gem. § 17 des Gesellschaftsvertrages der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft mbH schlägt jede Gemeinde der Gesellschafterversammlung ein Mitglied des Aufsichtsrats vor, welches dann von der Gesellschafterversammlung gewählt wird.

 

Das jeweilige Mandat im Aufsichtsrat ist an die Funktion des jeweiligen Amtes gebunden und endet automatisch mit der Beendigung des Amtes. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung jeweils für fünf Jahre bestellt.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode war der ehemalige Ratsherr Klaus Laumann Vertreter der Gemeinde Edewecht im Aufsichtsrat der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft. Die Benennung erfolgt durch einfachen Beschluss gem. § 66 NKomVG. Eine Vertretung ist nicht vorgesehen.

 

Es wird gebeten, eine Person für den Aufsichtsrat der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft zu benennen.