Betreff
Gemeindejugendpflege
Schaffung eines Carports am Jugendzentrum Friedrichsfehn
Vorlage
2013/FB II/1431
Aktenzeichen
II - 05.11.2013
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Im Teilhaushalt 5 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ sowie im Teilhaushalt 18 „Immobilien“ stehen zur Durchführung einer solchen Maßnahme derzeit keine Finanzmittel zur Verfügung. Sofern diese Maßnahme zeitnah durchgeführt werden sollte, wären die notwendigen Finanzmittel von 9.000 Euro über die Haushaltsplanungen 2014 entsprechend zu berücksichtigen. Sofern dem Verwaltungsvorschlag gefolgt werden würde, wäre die Maßnahme mit den kalkulierten Kosten in die Prioritätenliste unter Priorität IV „Angestrebte Maßnahmen“ einzupflegen und für die Folgejahre nach Möglichkeit vorzusehen.


Sachdarstellung:

Im Rahmen der Arbeit der Gemeindejugendpflege sind in den vergangenen Jahren verschiedene Gerätschaften in Eigenleistung zusammen mit Jugendlichen gebaut worden. Es handelt sich dabei um z.B. einen Rennwagen, einen Hubschrauber, usw. usw.. Diese Gerätschaften werden bei Aktionen und Veranstaltungen, wie Edewechter Kinderfest, Edewechter Präventionstag und dergleichen, in die die Gemeindejugendpflege eingebunden ist, intensiv genutzt. Diese Gerätschaften werden derzeit in einer gemeindlichen Garage in Süddorf gelagert. Damit befinden sich diese Gerätschaften jedoch nicht im unmittelbaren Zugriff der Jugendpflege, sondern um diese zu nutzen, muss ein Anhänger für den Transport besorgt werden.

Die Gemeindejugendpflege bittet daher darum, dass eine Carportanlage zu einer Größe von rd. 6 x 6 m neben dem Jugendzentrum in Friedrichsfehn geschaffen wird, die diese Gerätschaften künftig aufnehmen könnte.

Die Kostenkalkulation des Fachbereiches III ergibt, dass für den Bau der gewünschten Carportanlage Kosten in Höhe von 9.000 Euro anfallen würden. Diese Baumaßnahme wäre baugenehmigungspflichtig.

Verwaltungsseits wird der Aspekt der Nutzung der Gerätschaften während der Öffnungszeiten des Jugendzentrums  Friedrichsfehn unterstützt, jedoch wird diese Baumaßnahme aus Verwaltungssicht nicht als dringlich angesehen. Es wird vorgeschlagen, die Maßnahme in die Prioritätenliste der Gemeinde Edewecht unter Priorität IV „angestrebte Maßnahmen“ einzupflegen und für die nächsten Haushaltsjahre nach Möglichkeit vorzusehen.


Beschlussvorschlag:

Die Maßnahme des Baus einer Carportanlage am Jugendzentrum Friedrichsfehn wird mit der kalkulierten Bausumme von 9.000 Euro  in die Prioritätenliste der Gemeinde Edewecht unter Priorität IV „Angestrebte Maßnahmen“ aufgenommen und in den Folgejahren nach Möglichkeit umgesetzt.