Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 29.07.2013 hat der Landkreis Ammerland mitgeteilt, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 26.06.2013 die Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Kulturarbeit im Landkreis Ammerland beschlossen hat.
Während einzelne nicht mehr relevante Bereiche wie z.B. Förderung der öffentlichen Büchereien und der Schultheatererziehung gestrichen wurden, sind folgende Förderbereiche hinzugekommen:
- Förderung der plattdeutschen Sprache in Grundschulen
- Zuschüsse zum Bau von Dorfgemeinschaftshäusern
- Zuschüsse zur Sanierung von Klinkerstraßen
Bei den Zuschüssen handelt es sich um freiwillige Leistungen des Landkreises Ammerland, die im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag durch die Beschlussgremien bewilligt werden. Die aufgeführten Fördertatbestände sind nicht abschließend, so dass Einzelfallentscheidungen weiterhin möglich sind.
Eine Kreisförderung gem. Ziffern 5 – 7 erfolgt grundsätzlich unter der Voraussetzung einer angemessenen Finanzierungsbeteiligung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Die Richtlinien zur Förderung der Kulturarbeit im Landkreis Ammerland sind dieser Berichtsvorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Schreiben des Landkreises Ammerland vom 29.07.2013
Richtlinien zur Förderung der Kulturarbeit im Landkreis Ammerland