Betreff
Gemeindejugendpflege
Konzept der Mobilen Jugendarbeit
Vorlage
2013/FB II/1421
Aktenzeichen
II - 05.11.2013
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Mit der Umsetzung des vorgelegten Konzeptes entstehen unmittelbar zunächst keine weiteren Kosten. Die Gemeindejugendpflege verfügt über ein ausreichendes eigenes Budget, das auch die notwendigen Ausgaben für die Mobile Jugendarbeit berücksichtigt.

Für die Einstellung einer weiteren Fachkraft für diesen Bereich wäre für den Haushalt 2014 eine neue Stelle zu schaffen. Die sodann anfallenden Personalkosten wären ebenfalls über den Haushalt 2014 ff. zu berücksichtigen. Es wird davon ausgegangen, dass erneut eine Fachkraft als Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/Sozialpädagogin gesucht werden wird. Damit wären je nach Berufserfahrung und Altersstufe Personalkosten von jährlich zwischen 42.000 – 49.000 Euro zu veranschlagen (Einstufung nach Entgeltgruppe S11 TVöD-B (Sozial- und Erziehungstarif)).


Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht hatte sich vor gut einem Jahr auf den Weg gemacht, einen neuen Weg in der Jugendarbeit dahingehend einzuschlagen, dass in einer ländlich strukturierten Gemeinde Mobile Jugendarbeit eingesetzt/angeboten wird. Für die Mobile Jugendarbeit wurde ein Sozialarbeiter, Herr Behnam Afkhami, eingestellt, der unmittelbar seine Arbeit dahingehend aufgenommen hat, die Jugendlichen auf den verschiedenen Plätzen in der Gemeinde aufzusuchen und Kontakt zu suchen. Es ist gelungen, die Jugendlichen dafür zu gewinnen, das Jugendzentrum Edewecht als Anlaufstelle zu akzeptieren. Inzwischen werden pro Abend bis zu 48 Jugendliche im Jugendzentrum Edewecht betreut.

Mit dem Einstieg in die Mobile Jugendarbeit war grundsätzlich eine Idee zu der Arbeit eines Streetworkers verbunden, jedoch lag noch kein grundlegendes Konzept für die Arbeit vor. Dieses sollte aufgrund der gewonnenen Erfahrungen aus der täglichen Arbeit von der Jugendpflege entwickelt werden. Der nunmehr entstandene Konzeptentwurf ist dieser Vorlage beigefügt. Der Sozialarbeiter Behnam Afkhami wird in der Sitzung ergänzend vortragen.

In der täglichen Arbeit der Mobilen Jugendpflege muss festgestellt werden, dass zwar die überwiegende Zahl der zu betreuenden Jugendlichen männlich ist, jedoch auch rd. 30 % weibliche Jugendliche auf den Plätzen angetroffen werden. Neben dem, dass die Mädchen eine weibliche Ansprechpartnerin benötigen, ist der tägliche Zulauf im Jugendzentrum für eine Fachkraft alleine kaum zu bewältigen. Insoweit sollte in Anbetracht des nachhaltigen Erfolges der Mobilen Jugendarbeit dringend darüber nachgedacht werden, hier eine weitere Stelle zu schaffen und diese möglichst mit einer weiblichen Fachkraft zu besetzen.


Beschlussvorschlag:

1. Das Konzept der Mobilen Jugendarbeit in der vorgelegten Fassung wird genehmigt.

2. Für die Mobile Jugendpflege wird zum Haushaltsjahr 2014 eine weitere Stelle geschaffen werden, die mit einer Fachkraft (Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagogin/e) zeitnah besetzt werden soll. Die hierfür notwendigen Personalkosten sollen in den Haushalt 2014 ff. eingeplant werden.


Anlagen:

Konzept der Mobilen Jugendarbeit