Finanzierung:
Unterhaltungsmaßnahmen einschließlich der Kosten für die Anlegung von Blühwiesen werden unter der Kostenstelle Instandhaltung von Immobilien – Grünflächenpflege – nachgewiesen. Sofern zukünftig Flächen im nennenswerten Umfang gemäht werden sollen, wäre der entsprechende Haushaltsansatz angemessen zu erhöhen.
Sachdarstellung:
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz am 25.02.2013 und im darauf folgenden Verwaltungsausschuss wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, inwieweit eine Umsetzung der im Antrag „Gemeindliche Grünflächenpflege“ der Gruppe CDU/Grüne vom 04.02.2013 genannten Veränderungen in der gemeindlichen Grünflächenpflege möglich ist. Des Weiteren wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, welche Flächen darüber hinaus für die Ansaat mit Blüh- und Kräutermischungen geeignet sind. Hierzu wird nachfolgend Stellung bezogen:
Unterhaltung von
Regenrückhaltebecken:
Insgesamt unterhält die
Anlegung von Blühwiesen
(auch auf Fahrbahnteilern und ähnlichen Flächen):
Im Frühjahr wurden vom Bauhof der Gemeinde bereits zwei größere Flächen in Edewecht als Blühwiesen hergerichtet, und zwar an der Straße „Im Vieh“ und am Deyedamm. Die Verwaltung hat hierüber bereits im April d. J. im Verwaltungsausschuss berichtet. Beide Flächen haben sich sehr gut entwickelt und sollen auch im nächsten Jahr diesem Zweck dienen. Die welkenden Pflanzen werden über den Winter auf den Flächen belassen, damit sie sich aussäen. Die Flächen werden dann im Frühjahr gemulcht. Rückmeldungen aus der Bevölkerung zu den beiden Blühwiesen waren ausnahmslos positiv. Nach Rücksprache mit Herrn Klöpping, Landschaftsgärtner auf unserem Bauhof, kämen für die Anlegung weiterer Blühwiesen noch einige weitere Flächen in Frage:
- östlich der Wangerooger Straße unter der Hochspannung
- Uferbereich nordöstlich des Hochwasserschutzbeckens am Schöpfwerk in Süd Edewecht nahe dem Radwanderweg
- Randstreifen im Flächenpool entlang der Bäke in der Vehneniederung (zwischen An der Vehne und Altenwehr). Hier hatte die Jägerschaft vor einigen Jahren eine Blühwiese angelegt, die erneuert werden müsste.
- Fläche hinter dem Kinderspielplatz an der Elbestraße (neben dem Regenrückhaltebecken)
- Rasenfläche vor der Bushaltestelle am Göhlenweg bei der Außenstelle des Gymnasiums
- Rasenfläche hinter der Bushaltestelle bzw. vor der Grundschule/Außenstelle ALS an der Hauptstraße in Edewecht, soweit die Baumwurzeln ein Einarbeiten der Saat zulassen
- Rasenfläche bei den Parkplätzen neben der Grundschule in Edewecht (neben der Post)
- Rasenfläche
an der Schulstraße vor der Oberschule in
- geplante
Grünfläche bei der neu zu gestaltenden Bushaltestelle an der Dorfstraße in
Von der Einsaat von Blühmischungen in Straßenbeeten wird von den Mitarbeitern des Bauhofes abgeraten. Es besteht die Befürchtung, dass die aufgehenden Pflanzen/Blumen bei stärkerem Regen niedergedrückt werden, und zwar dann u. U. auch in die Fahrbahnbereiche bzw. in die Fuß- und Radwege. Am Ende der Vegetationsperiode sollen sich die Pflanzen eigentlich selbst aussäen und sollten daher im Herbst noch nicht abgemäht werden. Dann besteht die Gefahr, dass die welkenden Pflanzen in die Fahrbahnen fallen. Damit könnte die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden. Im Übrigen entstehen heute schon bei den Straßenbeeten große Probleme während längerer Trockenperioden. Frisch eingesäte Blühmischungen würden erst gar nicht aufgehen oder aufgegangene Pflanzen welken und werden unschön. Kleinere Straßenbeete mit Bäumen sind schon von vornherein ungeeignet, weil diese Flächen sehr trocken sind. Außerdem wäre die Aussaat der Blühmischung durch die vorhandenen Baumwurzeln sehr schwierig. Daher wurden in den vergangenen Jahren aus diesen Beeten bereits die Kulturpflanzen heraus genommen und durch einfachen Rasen ersetzt.
Mähen statt mulchen:
Grünflächen werden in der
Auf einer Tagung der Bauhofleiter, in der einmal jährlich Bauhofleiter aus verschiedenen Städten und Gemeinden aus dem Nordwesten ihre Erfahrungen austauschen, wurde das Thema angesprochen. Dabei stellte sich heraus, dass mit Hinweis auf die immensen Kosten keine andere Gemeinde im nennenswerten Umfang kommunale Flächen mäht und das Mähgut abfährt. Diese Aussage wird auch von dem Abfallbeseitigungsbetrieb des Landkreises bestätigt: Es gibt keine Gemeinde im Ammerland, die dort Mähgut anliefert. Im Übrigen ist in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass gerade öffentliche Flächen dazu missbraucht werden, dort Abfälle wegzuwerfen oder zu entsorgen. Das ist insbesondere an Straßen und Gräben zu beklagen. Das hat zur Folge, dass anfallendes Mähgut erhebliche Fremdanteile enthalten würde. Auf der Deponie könnten diese Fremdanteile nur zum Teil ausgesiebt werden. Das hätte wiederum zur Folge, dass der dann produzierte Kompost Verunreinigungen enthält, der dann auf Kulturflächen ausgebreitet wird. Rechtlich nicht zulässig ist es nach Aussage des Abfallbeseitigungsbetriebes, Biomasse und damit Mähgut zu deponieren.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen. Des Weiteren sollte darüber entschieden werden, ob die in der Vorlage angesprochenen Flächen als Blühwiesen entwickelt werden sollen. Bei den Flächen auf Schulgelände bietet es sich an, die Schulen in die jeweiligen Projekte einzubeziehen. Für die Fläche in der Vehneniederung sollte eine Kooperation mit der Jägerschaft angestrebt werden.
Beschlussvorschlag:
Ist in der Sitzung zu
erarbeiten.
Anlagen:
- Aufstellung über Regenrückhaltebecken