Betreff
Gemeindliche Grünflächenpflege
Vorlage
2013/FB III/1412
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Unterhaltungsmaßnahmen einschließlich der Kosten für die Anlegung von Blühwiesen werden unter der Kostenstelle Instandhaltung von Immobilien – Grünflächenpflege – nachgewiesen. Sofern zukünftig Flächen im nennenswerten Umfang gemäht werden sollen, wäre der entsprechende Haushaltsansatz angemessen zu erhöhen.


Sachdarstellung:

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz am 25.02.2013 und im darauf folgenden Verwaltungsausschuss wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, inwieweit eine Umsetzung der im Antrag „Gemeindliche Grünflächenpflege“ der Gruppe CDU/Grüne vom 04.02.2013 genannten Veränderungen in der gemeindlichen Grünflächenpflege möglich ist. Des Weiteren wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, welche Flächen darüber hinaus für die Ansaat mit Blüh- und Kräutermischungen geeignet sind. Hierzu wird nachfolgend Stellung bezogen:

 

Unterhaltung von Regenrückhaltebecken:

Insgesamt unterhält die Gemeinde Edewecht derzeit 25 Regenrückhaltebecken in ihrem Gemeindegebiet. Dieser Vorlage ist eine Aufstellung beigefügt, in der die Lage der Becken und die regelmäßigen Pflegemaßnahmen dargestellt sind. Demnach werden die Randbereiche der Regenrückhaltebecken maschinell  ein bis zwei Mal im Jahr gemulcht und wo dieses aus Platzgründen nicht möglich ist, von Hand gemäht, wobei das eher magere Mähgut vor Ort verbleibt. Nur in einem Fall (Elbestraße) wird das Mähgut abgefahren, weil hier Nachbarbeschwerden über Geruchsbelästigungen über gärendes Gras vorlagen. Es wird darauf geachtet, dass die Flächen erst nach der Brut- und Setzzeit etwa Mitte Juli eines Jahres das erste Mal gemulcht bzw. gemäht werden. Die zwei so genannten Trockenbecken im Industriegebiet werden ein Mal jährlich im Herbst gemulcht, um insbesondere aufkommendes Strauchwerk zurück zu halten. Dieses ist erforderlich, um das Stauvolumen der Rückhaltebecken zu erhalten. Das gleiche wird in Zukunft auch für das neue Hochwasserschutzbecken am Schöpfwerk in Süd Edewecht gelten. Eine Grundreinigung (Entschlammen) der Regenrückhaltebecken erfolgt nur bei Bedarf. Entsprechende Maßnahmen waren bei den meisten Becken bis heute nicht notwendig. Das große Regenhaltebecken an der Straße „Auf dem Hochmoor“ in Friedrichsfehn (9-B-Gebiet) wurde beispielsweise in einem Zeitraum von 30 Jahren das erste Mal im diesem Jahr grundgereinigt, das Regenrückhaltebecken in Wildenloh innerhalb von 13 Jahren seit Inbetriebnahme zwei Mal. Bei dem zuletzt genannten Becken wird offensichtlich über die Gewässer, die u. a. aus dem Staatsforst Wildenloh zufließen, Laub in größeren Mengen eingetragen. Grundsätzlich werden Grundreinigungen nur in den Herbst- und Wintermonaten durchgeführt, dann aber aus wirtschaftlichen Gründen für ein Becken in einem Zuge. Im Übrigen werden an den Regenrückhaltebecken Bäume und Sträucher, sofern vorhanden, ebenfalls nur nach Bedarf zurück geschnitten. Im Vordergrund aller Maßnahmen steht letztlich im Interesse des Hochwasserschutzes die Gewährleistung der Funktionalität der Einrichtungen. Es wird aber möglich sein, wie vorgeschlagen, Baum- und Strauchschnittarbeiten in Uferbereichen künftig abschnittsweise   durchzuführen. Die etwas höheren Kosten sollten aus ökologischen Gründen vertretbar sein.

 

Anlegung von Blühwiesen (auch auf Fahrbahnteilern und ähnlichen Flächen):

Im Frühjahr wurden vom Bauhof der Gemeinde bereits zwei größere Flächen in Edewecht als Blühwiesen hergerichtet, und zwar an der Straße „Im Vieh“ und am Deyedamm. Die Verwaltung hat hierüber bereits im April d. J. im Verwaltungsausschuss berichtet. Beide Flächen haben sich sehr gut entwickelt und sollen auch im nächsten Jahr diesem Zweck dienen. Die welkenden Pflanzen werden über den Winter auf den Flächen belassen, damit sie sich aussäen. Die Flächen werden dann im Frühjahr gemulcht. Rückmeldungen aus der Bevölkerung zu den beiden Blühwiesen waren ausnahmslos positiv. Nach Rücksprache mit Herrn Klöpping, Landschaftsgärtner auf unserem Bauhof, kämen für die Anlegung weiterer Blühwiesen noch einige weitere Flächen in Frage:

-       östlich der Wangerooger Straße unter der Hochspannung

-       Uferbereich nordöstlich des Hochwasserschutzbeckens am Schöpfwerk in Süd Edewecht nahe dem Radwanderweg

-       Randstreifen im Flächenpool entlang der Bäke in der Vehneniederung (zwischen An der Vehne und Altenwehr). Hier hatte die Jägerschaft vor einigen Jahren eine Blühwiese angelegt, die erneuert werden müsste.

-       Fläche hinter dem Kinderspielplatz an der Elbestraße (neben dem Regenrückhaltebecken)

-       Rasenfläche vor der Bushaltestelle am Göhlenweg bei der Außenstelle des  Gymnasiums

-       Rasenfläche hinter der Bushaltestelle bzw. vor der Grundschule/Außenstelle ALS an der Hauptstraße in Edewecht, soweit die Baumwurzeln ein Einarbeiten der Saat zulassen

-       Rasenfläche bei den Parkplätzen neben der Grundschule in Edewecht (neben der Post)

-       Rasenfläche an der Schulstraße vor der Oberschule in Friedrichsfehn

-       geplante Grünfläche bei der neu zu gestaltenden Bushaltestelle an der Dorfstraße in Friedrichsfehn. 

 

Von der Einsaat von Blühmischungen in Straßenbeeten wird von den Mitarbeitern des Bauhofes abgeraten. Es besteht die Befürchtung, dass die aufgehenden Pflanzen/Blumen bei stärkerem Regen niedergedrückt werden, und zwar dann u. U. auch in die Fahrbahnbereiche bzw. in die Fuß- und Radwege. Am Ende der Vegetationsperiode sollen sich die Pflanzen eigentlich selbst aussäen und sollten daher im Herbst noch nicht abgemäht werden. Dann besteht die Gefahr, dass die welkenden Pflanzen in die Fahrbahnen fallen. Damit könnte die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden. Im Übrigen entstehen heute schon bei den Straßenbeeten große Probleme während längerer Trockenperioden. Frisch eingesäte Blühmischungen würden erst gar nicht  aufgehen oder aufgegangene Pflanzen welken und werden unschön. Kleinere Straßenbeete mit Bäumen sind schon von vornherein ungeeignet, weil diese Flächen sehr trocken sind. Außerdem wäre die Aussaat der Blühmischung durch die vorhandenen Baumwurzeln sehr schwierig. Daher wurden in den vergangenen Jahren aus diesen Beeten bereits die Kulturpflanzen heraus genommen und durch einfachen Rasen ersetzt.

 

Mähen statt mulchen:

Grünflächen werden in der Gemeinde Edewecht grundsätzlich gemulcht, u. a. vor dem Hintergrund, dass das beim Mähen anfallende Mähgut aufwändig entsorgt werden müsste. Dabei sind nicht nur die Entsorgungskosten zu benennen sondern auch der wesentlich höhere Aufwand für Personal und Fahrzeuge für das Aufladen und Abfahren des Mähguts. Nach Rücksprache mit dem Abfallbeseitigungsbetrieb des Landkreises Ammerland kann das Mähgut zur Kompostierung auf der Deponie Mansie angenommen werden. Die Kosten liegen allerdings bei 40,- € pro Tonne: Auf einen Kilometer Straßenberme würde jährlich etwa 4 to. Mähgut anfallen. Die Gemeinde Edewecht bearbeitet im Jahr rund 310 km Bermen. Das bedeutet, dass alleine bei den Straßen Mähgut in einer Größenordnung von rund 1.200 to. anfallen würde, welches teilweise per Hand zwischen den Leitpfosten und Bäumen hervorgeholt, verladen und dann nach Mansie transportiert werden müsste. Des Weiteren bewirtschaftet die Gemeinde ca. 7 ha Grünflächen bei den Regenrückhaltebecken. Gemäht wird nur dort, wo aus Platzgründen der Mulcher nicht eingesetzt werden kann. Pro ha Fläche ist mit Mähgut in der Größenordnung von 10 bis 20 to. zu rechnen. Auch hier wäre teilweise in Handarbeit das Mähgut einzusammeln und zu verladen. Der entstehende Arbeitsaufwand lässt es also aus Kostengründen nicht zu, im nennenswerten Umfang Flächen zu mähen anstatt zu mulchen. Es dürfte allerdings nichts dagegen sprechen, in ausgesprochenen Ausnahmefallen, d. h. wenn besondere Gründe vorliegen, Flächen zu mähen und die Mahd aufzunehmen. Das kann aber nur die Ausnahme sein.

 

Auf einer Tagung der Bauhofleiter, in der einmal jährlich Bauhofleiter aus verschiedenen Städten und Gemeinden aus dem Nordwesten ihre Erfahrungen austauschen, wurde das Thema angesprochen. Dabei stellte sich heraus, dass mit Hinweis auf die immensen Kosten keine andere Gemeinde im nennenswerten Umfang kommunale Flächen mäht und das Mähgut abfährt. Diese Aussage wird auch von dem Abfallbeseitigungsbetrieb des Landkreises bestätigt: Es gibt keine Gemeinde im Ammerland, die dort Mähgut anliefert. Im Übrigen ist in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass gerade öffentliche Flächen dazu missbraucht werden, dort Abfälle wegzuwerfen oder zu entsorgen. Das ist insbesondere an Straßen und Gräben zu beklagen. Das hat zur Folge, dass anfallendes Mähgut erhebliche Fremdanteile enthalten würde. Auf der Deponie könnten diese Fremdanteile nur zum Teil ausgesiebt werden. Das hätte wiederum zur Folge, dass der dann produzierte Kompost Verunreinigungen enthält, der dann auf Kulturflächen ausgebreitet wird. Rechtlich nicht zulässig ist es nach Aussage des Abfallbeseitigungsbetriebes, Biomasse und damit Mähgut zu deponieren.

 

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen. Des Weiteren sollte darüber entschieden werden, ob die in der Vorlage angesprochenen Flächen als Blühwiesen entwickelt werden sollen. Bei den Flächen auf Schulgelände bietet es sich an, die Schulen in die jeweiligen Projekte einzubeziehen. Für die Fläche in der Vehneniederung sollte eine Kooperation mit der Jägerschaft angestrebt werden.


Beschlussvorschlag:

Ist in der Sitzung zu erarbeiten.


Anlagen:

- Aufstellung über Regenrückhaltebecken