Sachdarstellung:
Der auf der Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Edewecht anfallende Klärschlamm wird zu 100 % landwirtschaftlich (regional und überregional) verwertet. Für diese landwirtschaftliche Verwertung sind u. a. die Vorschriften der Düngemittelverordnung (DüMV) zu beachten.
Die Düngemittelverordnung fordert bis zum 01.01.2014 die Einführung eines Feststoffrückhaltesystem mit einer maximalen Maschenweite von 2 mm für das Einleiten von Stoffen aus Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte und von Schlachthöfen nach EU-Recht für landwirtschaftlich genutzte Klärschlämme.
Unter die Forderung der DüMV fallen alle Schlachthöfe, die ihre Abwässer in die ARA einleiten und/oder direkt anliefern, sowie Betriebe die Knochenreste, abgelaufene Lebensmittel usw. verarbeiten. Reine Zerlegebetriebe, welche Produkte für den menschlichen Verzehr herstellen, sind hiervon ausgenommen. Des Weiteren sind hiervon alle Verarbeitungsbetriebe tierischer Nebenprodukte erfasst, welche einer der folgenden Kategorien der Verordnung des Europäischen Parlamentes 1069/2009 (Artikel 8, 9, 10) verarbeiten:
- Kategorie I
Tiere, die von Tierseuchen betroffen waren, so auch beispielweise von einer transmissiblen spongiformen Enzephalopathie (TSE), zu der auch BSE gehört. In diese Kategorie gehören auch die so genannten „spezifizierten Risikomaterialien“.
- Kategorie II
Tote Tiere, die aus anderen Gründen als durch eine Tierseuche und auch nicht durch Schlachtung gestorben („gefallene“ Tiere). Außerdem gehören hierher Tierkörperteile von Tieren, die nicht schlachttauglich waren sowie Tierkörper von Tieren, die nicht zur Schlachtung zugelassen wurden.
- Kategorie III
Tierische Nebenprodukte aus Schlachtung, Zerlegung und Fleichverarbeitung, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht zum menschlichen Verzehr verwendet werden.
Um die landwirtschaftliche
Verwertung des Edewechter Klärschlammes weiterhin sicherzustellen, muss die
Abwasserbeseitigungssatzung der
Die vorgelegte Änderungssatzung bringt die Edewechter Abwasserbeseitigungs-satzung in diesem Bereich auf den vom Niedersächsischen Städte- und Gemeinde-bund ausgearbeiteten aktuellen Stand, der mit den Vorgaben der DüMV korrespondiert.
Ein Vertreter der
Beschlussvorschlag:
Der in der Sitzung des
Landwirtschaft- und Umweltausschusses am 23.09.2013 vor-gelegte Entwurf einer
4. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der
Die Verwaltung wird
beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.