Betreff
Edewechter Oberschule
Antrag auf Kostenübernahme für das Projekt "Soziale Gruppenarbeit (SoGu)
Vorlage
2013/FB II/1395
Aktenzeichen
II - 16.09.2013
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für das freiwillige Jugendhilfeangebot an der Edewechter Oberschule stehen bislang keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Es wird vorgeschlagen, einen jährlichen Festbetrag von 2.000 Euro zweckgebunden hierfür zur Verfügung zu stellen, solange das Kreisjugendamt dieses Projekt ebenfalls als freiwilliges Angebot an der Edewechter Oberschule fortführt.


Sachdarstellung:

Dem Antrag der Edewechter Oberschule ist zu entnehmen, dass seit dem Jahre 2005 ein Projekt “Soziale Gruppenarbeit“ durchgeführt wird. Dieses Kooperationsprojekt wird an der Edewechter Oberschule, ehemalige Haupt- und Realschule, unter Beteiligung des Kreisjugendamtes Ammerland, des Landes Niedersachsen und der Jugendhilfeeinrichtung Michnik durchgeführt. Es werden zwei Gruppen mit jeweils 6 Jugendlichen geführt. Hierfür entstehen halbjährlich 6.000 Euro Kosten, die bislang vom Kreisjugendamt mit 4.850 Euro und 1.150 Euro vom Land Niedersachsen getragen wurden. Das Land Niedersachsen hat nunmehr seinen Rückzug aus der Finanzierung mit der Begründung erklärt, dass dieses Projekt zur Schulsozialarbeit zählen würde und damit Aufgabe des Schulträgers wäre.

 

Die Edewechter Oberschule setzt sich dafür ein, dass das etablierte Projekt fortgeführt wird und beantragt die Übernahme des Kostenanteils des Landes Niedersachsen durch die Gemeinde Edewecht.

 

Zu diesem Projekt ist folgendes auszuführen:

Das Kreisjugendamt Westerstede hatte seinerzeit (2005) in Edewecht auf Initiative der HRS Edewecht ein Projekt in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeeinrichtung Michnik gestartet, dass zum Ziel hatte, ein niedrigschwelliges Jugendhilfeangebot zu schaffen. Es handelt sich hierbei um ein freiwilliges Angebot des Kreisjugendamtes und nicht um eine Jugendhilfemaßnahme (Hilfe zur Erziehung). Dieses Projekt hat präventiven Charakter und soll helfen, Kinder und Jugendliche zu aktivieren und wieder in die Schule zu integrieren, damit die Schullaufbahn geschafft werden kann. Das Angebot richtet sich nicht nur an verhaltensauffällige Kinder, sondern auch an die sogenannten „stillen“ Kinder. Sowohl die Schule, als auch das Kreisjugendamt bezeichnen das Projekt bislang als erfolgreich.

 

Das Projekt findet an zwei Nachmittagen in der Schule statt und wird von einem Sozialpädagogen/einer Sozialpädagogin durchgeführt. Das Angebot wird derzeit in den 6. Klassen angeboten und wird von insgesamt 7 Schüler/innen wahrgenommen.

 

Die Aufnahme in das Projekt erfolgt auf Empfehlung der Klassenlehrkraft in Absprache mit den Eltern der betroffenen Schüler/innen und dem Kreisjugendamt.

 

Die Schule verweist darauf, dass bei einem möglichen Wegfall dieses Projektes eine wichtige Stütze für die Klassenlehrkräfte wegbrechen würde. Eine intensive differenzierte fachliche Einzelförderung von auffälligen Kindern wäre für Klassenlehrkräfte nicht möglich, zumal die Klassenlehrkräfte hierfür auch nicht ausgebildet sind.

 

Festzuhalten bleibt, dass es sich bei dem Projekt um ein freiwilliges Angebot des Kreisjugendamtes Westerstede handelt. Der Feststellung der Landesschulbehörde Osnabrück ist insoweit zu widersprechen, als dass es sich nicht um Schulsozialarbeit, wohl aber um Jugendsozialarbeit handelt. Für die Jugendsozialarbeit ist nicht das Land Niedersachsen zuständig, so dass die Ablehnung des Landes dem Grunde nach nicht zu beanstanden ist. Sofern sich die Gemeinde Edewecht dazu entschließen würde, einen Kostenanteil für dieses Projekt zu übernehmen, würde es sich um eine freiwillige Leistung des Schulträgers handeln. Einen Anspruch auf Kostenübernahme gibt es nicht.

 

Für die Weiterführung des Projektes spricht, dass das Projekt seit 2005 erfolgreich läuft und insoweit etabliert ist. Das Kreisjugendamt ist seinerzeit in diese Projektarbeit erstmalig in Edewecht eingestiegen und bietet dieses Projekt ebenfalls als freiwillige Leistung an. Das Kreisjugendamt erwägt eine Einstellung des Projektes, sofern die Kostenlast allein bei ihm liegen würde.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass zur Weiterführung des Projektes lediglich ein Kostenaufwand von 2.300 Euro entstehen würde, unterstützt die Verwaltung den Wunsch der Schule auf Fortführung des Projektes. Verwaltungsseits wird vorgeschlagen, dass jährlich zusätzliche Haushaltsmittel von 2.000 Euro zweckgebunden für dieses Projekt von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Die verbleibende Differenz von 300 Euro sollte die Schule aus dem eigenen Schulbudget einbringen.


Beschlussvorschlag:

Zur Fortführung des Projektes „Soziale Gruppenarbeit“ an der Edewechter Oberschule wird zweckgebunden jährlich ein Festbetrag von 2.000 Euro zur Verfügung gestellt.