Betreff
Beteiligung der Gemeinde Edewecht am EWE-Netz
Vorlage
2013/Stab/1392
Aktenzeichen
To/Dö
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die bereits in der Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 10.09.2013 angekündigte verbindliche Auskunft des Finanzamtes Westerstede zur Verrechnungsfähigkeit der Garantiedividende mit Verlusten aus dem Frei- und Hallenbad liegt mittlerweile in schriftlicher Form vor. Sie ist als Anlage 1 beigefügt. Darüber hinaus ist auch die erläuternde Mitteilung der Fachkanzlei BBT, Hannover, als Anlage 2 beigefügt. BBT stellt fest, dass „unsere Rechtsauffassung im Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft vollumfänglich bestätigt wurde. Die einbehaltene Kapitalertragssteuer kann damit im Rahmen der Steuererklärung des Betriebes gewerblicher Art angerechnet und im Ergebnis erstattet werden.“

 

Somit kann die Garantiedividende in Höhe von 4,75 % in voller Höhe bei der Gemeinde verbleiben. Lediglich die Kosten des Darlehens der KfW sind bei der Ermittlung der Nettorendite zu berücksichtigen. Sie beträgt aktuell bei einem Zinssatz von 1,60 % (Stand 17.09.2013) 4,20 %.

 

In formeller Hinsicht ist noch mitzuteilen, dass die EWE AG mit Schreiben vom 10.09.2013 eine Ergänzung des Vertragswerkes und des Verkaufsprospektes angezeigt hat, um einen weiteren Einstiegszeitpunkt für Städte und Gemeinden (z. B. in 2014) realisieren zu können. Ob dieses überhaupt möglich ist, ist derzeit völlig offen. Die Vertragsfassung soll diese Möglichkeit lediglich berücksichtigen. Durch diese formelle Ergänzung entstehen der Gemeinde Edewecht keine Nachteile, was auch die Fachkanzlei BBT auf entsprechende Nachfrage bestätigt hat.

 

Der Beschlussvorschlag aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.08.2013 lautet:

 

„Die Gemeinde Edewecht beteiligt sich mit einem Betrag in Höhe von 864.599,04 € an der kommunalen Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG (KNN). Sollte aufgrund mangelnder Inanspruchnahme anderer Kommunen eine höhere Beteiligung möglich sein, ist die Zeichnung von weiteren Anteilen durch die Gemeinde Edewecht in Höhe von bis zu insgesamt 2 Mio. € erneut zu beraten. Insbesondere ist bis zu dieser Beratung das Ergebnis der Prüfung des Finanzamtes Westerstede hinsichtlich des steuerlichen Querverbundes abzuwarten.

Die Beteiligung wird in vollem Umfang durch einen Förderkredit der KfW für die kommunale Infrastruktur mit einer 10-jährigen Gesamtlaufzeit finanziert.“

 

Unter Berücksichtigung der verbindlichen steuerlichen Auskunft wird die bisherige Beschlussempfehlung aus der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 12.08.2013 wieder aufgegriffen:


Beschlussvorschlag:

„Die Gemeinde Edewecht beteiligt sich mit einem Betrag in Höhe von 864.599,04 € an der  kommunalen Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG (KNN). Sollte aufgrund mangelnder Inanspruchnahme anderer Kommunen eine höhere Beteiligung möglich sein, zeichnet die Gemeinde Edewecht Anteile in Höhe von bis zu insgesamt 2 Mio. €.

 

Die Beteiligung wird in vollem Umfang durch einen Förderkredit der KfW für die kommunale Infrastruktur mit einer 10-jährigen Gesamtlaufzeit finanziert.“